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Nachhaltigkeitsbericht im Mittelstand: Was nach dem EU-Omnibus noch Pflicht ist

Der EU-Omnibus hat die CSRD radikal entschlackt. Was beim Nachhaltigkeitsbericht für den Mittelstand noch Pflicht ist und warum Kunden und Banken trotzdem Daten wollen.

Nachhaltigkeitsbericht: Windkraftanlage vor blauem Himmel

Foto: Nicholas Doherty / Unsplash

Der Nachhaltigkeitsbericht ist für die meisten Mittelständler keine gesetzliche Pflicht mehr. Mit dem EU-Omnibus hat Brüssel die Schwellenwerte der CSRD drastisch angehoben: Berichten müssen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Laut der Kanzlei Rödl & Partner schrumpft der Kreis der Pflichtigen damit um rund 90 Prozent.

Doch wer das Thema jetzt zu den Akten legt, macht es sich zu leicht. Große Kunden brauchen weiterhin Daten aus ihrer Lieferkette, Banken bewerten ESG-Risiken in ihren Kreditportfolios, und mit dem neuen freiwilligen Standard für kleinere Unternehmen hat die EU einen klaren Rahmen geschaffen, an dem sich Abfragen künftig orientieren.

In diesem Beitrag erfährst du, was nach dem Omnibus tatsächlich noch Pflicht ist, wie weit Deutschland mit der Umsetzung ist und wie du mit überschaubarem Aufwand einen Nachhaltigkeitsbericht aufsetzt, der Kunden und Kreditgeber überzeugt.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD?

Ein Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD ist ein Teil des Lageberichts, in dem ein Unternehmen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) offenlegt, wie es Umwelt, Mitarbeitende und Gesellschaft beeinflusst und welche Nachhaltigkeitsrisiken sein Geschäft betreffen. Er muss extern geprüft werden. Nach dem Omnibus gilt die Pflicht nur noch für sehr große Unternehmen.

Für alle anderen gibt es seit Herbst 2026 eine freiwillige Alternative: den sogenannten Voluntary Standard, der auf dem VSME der europäischen Beratungsgruppe EFRAG basiert. Er ist deutlich schlanker und auf die Möglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen zugeschnitten.

Nachhaltigkeitsbericht im Mittelstand: Person prüft ausgedruckte Kennzahlen und Diagramme am Laptop
Foto: Jakub Żerdzicki / Unsplash

Was der EU-Omnibus beim Nachhaltigkeitsbericht geändert hat

Die Kommission hatte das Omnibus-Paket im Februar 2025 vorgestellt, im Dezember 2025 einigten sich Parlament und Rat im Trilog. Veröffentlicht wurde die Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 am 26. Februar 2026 im Amtsblatt, in Kraft ist sie seit dem 18. März 2026. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 19. März 2027 in nationales Recht übertragen.

Politisch ist der Omnibus Teil der europäischen Agenda für Bürokratieabbau und schlankere Berichtspflichten. Für Unternehmen bedeutet er vor allem drei Veränderungen: einen viel kleineren Anwenderkreis, spätere Fristen und schlankere Standards.

Neue Schwellenwerte: 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro

Ursprünglich sollte die CSRD alle großen Unternehmen erfassen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Beschäftigte, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme. Davon bleibt wenig übrig. Jetzt müssen beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: mehr als 1.000 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz.

  • Kapitalmarktorientierte KMU fallen komplett aus der Pflicht heraus.
  • Unternehmen der ersten Welle, die unter den neuen Schwellen liegen, können die Mitgliedstaaten für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 befreien.
  • Die geplanten branchenspezifischen Standards entfallen als Pflicht.
  • Die Prüfung bleibt dauerhaft bei begrenzter Prüfungssicherheit (Limited Assurance), eine Verschärfung zur hinreichenden Sicherheit ist vom Tisch.

Neue Fristen für den Nachhaltigkeitsbericht

Schon im Frühjahr 2025 hatte die EU mit der sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie die Fristen um zwei Jahre verschoben. Unternehmen der zweiten Welle, die unter die neuen Schwellen fallen, berichten damit erstmals für das Geschäftsjahr 2027. Der erste verpflichtende Nachhaltigkeitsbericht dieser Unternehmen erscheint also 2028. Wer bereits unter der alten Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) berichtet hat, kennt das Prozedere längst.

Schlankere ESRS mit deutlich weniger Datenpunkten

Parallel hat die Kommission die ESRS überarbeitet. Die vereinfachten Standards wurden als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 am 21. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Laut der Analyse von csr-tools sinkt die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent.

Verbindlich sind die neuen ESRS für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Für 2026 dürfen Unternehmen wählen, ob sie die alten Standards, die alten mit einzelnen Erleichterungen oder bereits die neuen anwenden. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt dabei das Herzstück für jeden Nachhaltigkeitsbericht.

Deutschland hinkt bei der Umsetzung hinterher

Eigentlich hätte Deutschland die CSRD bis zum 6. Juli 2024 umsetzen müssen. Die EU-Kommission leitete deshalb im September 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Das Bundeskabinett beschloss erst am 3. September 2025 einen neuen Regierungsentwurf, der als Drucksache 21/1857 im Bundestag liegt.

Am 31. März 2026 brachten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Änderungsantrag ein, der die Omnibus-Vorgaben übernimmt. Am 13. April 2026 folgte die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss. Geplant war, das Gesetzgebungsverfahren im Sommer abzuschließen.

Bis zum Inkrafttreten gilt weiterhin das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz von 2017. Danach müssen nur große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherer mit mehr als 500 Beschäftigten eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben. Für den typischen Mittelständler ändert sich damit kurzfristig nichts. Prüfe aber mit deinem Wirtschaftsprüfer, ob dein Unternehmen oder deine Unternehmensgruppe die neuen Schwellen überschreitet.

Was das für deinen Nachhaltigkeitsbericht 2026 bedeutet

Liegt dein Unternehmen unter den neuen Schwellen, musst du für 2026 keinen Nachhaltigkeitsbericht nach der CSRD erstellen. Das gilt auch dann, wenn du dich in den vergangenen Jahren auf die ursprünglichen Fristen vorbereitet hast. Die bisherige Arbeit ist trotzdem nicht verloren: Erhobene Daten zu Energie, Emissionen und Belegschaft kannst du direkt in einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht überführen.

Warum der Nachhaltigkeitsbericht für KMU relevant bleibt

Die gesetzliche Pflicht ist das eine, die Erwartungen deiner Geschäftspartner das andere. Viele Mittelständler haben in den vergangenen Jahren Fragebögen von Großkunden erhalten, die teils Hunderte Datenpunkte abfragten. Dieser Druck verschwindet nicht, er bekommt nur neue Regeln.

Großkunden brauchen Daten aus der Lieferkette

Berichtspflichtige Konzerne müssen ihre Emissionen inklusive Scope 3 offenlegen, also auch die ihrer Zulieferer. Hinzu kommen Sorgfaltspflichten, die du aus dem deutschen Lieferkettengesetz und der europäischen CSDDD kennst. Auch die CSDDD wurde durch den Omnibus entschärft: Sie gilt künftig nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz, und zwar ab dem 26. Juli 2029.

Für dich als Zulieferer heißt das: Deine Kunden werden weiter nach CO2-Daten, Arbeitsbedingungen und Compliance fragen. Wer diese Daten sauber und schnell liefert, sichert sich einen Wettbewerbsvorteil bei der Lieferantenauswahl.

Kläre deshalb frühzeitig mit deinen wichtigsten Kunden, welche Kennzahlen sie für ihre eigenen Berichte benötigen und in welchem Format. Oft genügen Energieverbrauch, Emissionen und einige Angaben zur Belegschaft. Wenn du diese Daten an einer Stelle bündelst, sparst du dir doppelte Arbeit und vermeidest widersprüchliche Angaben gegenüber verschiedenen Abnehmern.

Banken bewerten ESG-Risiken im Kreditgeschäft

Auch Kreditinstitute stehen unter Druck. Die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht EBA zum Management von ESG-Risiken gelten für große Institute seit dem 11. Januar 2026, für kleine und nicht komplexe Institute ab dem 11. Januar 2027. Banken müssen Klimarisiken in ihrem Kreditbuch erfassen und steuern.

In der Praxis landet ein Teil dieser Anforderungen bei dir als Kreditnehmer. Ein strukturierter Nachhaltigkeitsbericht kann dir im Bankgespräch helfen, weil du die Fragen nicht jedes Mal neu beantworten musst. Manche Institute berücksichtigen ESG-Kriterien inzwischen auch bei der Ausgestaltung von Finanzierungen.

Value-Chain-Cap: Schutz vor ausufernden Fragebögen

Hier liegt die wohl wichtigste Neuerung für den Mittelstand. Der sogenannte Value-Chain-Cap schützt Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten vor übermäßigen Datenanfragen. Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von ihnen grundsätzlich nur Informationen verlangen, die der freiwillige Standard vorsieht. Laut Linklaters greift diese Obergrenze für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027.

Ausnahmen gelten, wenn andere EU- oder nationale Gesetze weitergehende Informationen verlangen. Du darfst zusätzliche Daten freiwillig liefern, musst es aber nicht. Damit verschiebt sich die Verhandlungsmacht spürbar zugunsten kleinerer Zulieferer.

VSME: Der freiwillige Nachhaltigkeitsbericht für den Mittelstand

Die EFRAG veröffentlichte den VSME im Dezember 2024, die EU-Kommission empfahl ihn am 30. Juli 2025 offiziell zur Nutzung. Auf dieser Grundlage hat die Kommission am 3. Juli 2026 die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 zum freiwilligen Standard erlassen, veröffentlicht wurde sie ebenfalls am 21. September 2026. Nutzen darf ihn jedes Unternehmen, das nicht selbst berichtspflichtig ist.

Der VSME ist modular aufgebaut. Du entscheidest selbst, wie tief du einsteigst. Das macht ihn auch für Betriebe mit 50 oder 200 Beschäftigten handhabbar.

Ein Nachhaltigkeitsbericht nach VSME wird nicht extern geprüft, und es gibt keine festen Abgabefristen. Du kannst ihn also in deinem Tempo aufbauen. Entscheidend ist, dass die Angaben nachvollziehbar und konsistent sind, denn deine Kunden übernehmen sie teilweise in ihre eigenen Berichte.

Das Basismodul: elf Angaben als Fundament

Das Basismodul umfasst nach der Empfehlung vom Juli 2025 elf Angaben (B1 bis B11). Sie decken die wichtigsten Kennzahlen ab, nach denen Kunden und Banken typischerweise fragen:

  • Allgemeines: Grundlagen der Erstellung sowie Praktiken, Richtlinien und künftige Initiativen
  • Umwelt: Energie und Treibhausgasemissionen, Umweltverschmutzung, Biodiversität, Wasser, Ressourcennutzung und Abfall
  • Soziales: Merkmale der Belegschaft, Gesundheit und Arbeitssicherheit, Vergütung, Tarifbindung und Weiterbildung
  • Governance: Verurteilungen und Bußgelder wegen Korruption und Bestechung

Das umfassende Modul für anspruchsvollere Abnehmer

Das umfassende Modul ergänzt neun weitere Angaben (C1 bis C9). Dazu gehören Geschäftsmodell und Strategie, Klimaziele und Übergangspläne, Klimarisiken, Menschenrechtsrichtlinien sowie die Geschlechterverteilung im Leitungsgremium. Es lohnt sich vor allem, wenn du große Industriekunden belieferst oder eine größere Finanzierung planst.

Wichtig: Die finale Fassung im Delegierten Rechtsakt kann in Details von der Empfehlung aus dem Jahr 2025 abweichen. Prüfe deshalb, welche Datenpunkte im Anhang des neuen Standards stehen, bevor du dein Template festlegst.

So erstellst du deinen Nachhaltigkeitsbericht in sieben Schritten

Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht nach VSME muss kein Großprojekt sein. Mit einem klaren Fahrplan schaffst du die erste Version in wenigen Monaten. So gehst du vor:

  1. Betroffenheit klären: Prüfe anhand der Schwellen von 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz, ob du berichtspflichtig bist. Berücksichtige dabei die Konzernzugehörigkeit.
  2. Anfragen sammeln: Liste auf, welche Kunden, Banken und Versicherer welche Nachhaltigkeitsdaten abfragen. So erkennst du Überschneidungen.
  3. Modul wählen: Starte mit dem Basismodul und ergänze einzelne Angaben aus dem umfassenden Modul, wenn wichtige Abnehmer sie verlangen.
  4. Verantwortung festlegen: Benenne eine Person, die den Bericht koordiniert, meist im Controlling oder in der Geschäftsführung, und binde Personal, Einkauf und Technik ein.
  5. Daten erheben: Beginne mit Energieverbrauch und CO2-Bilanz für Scope 1 und 2. Nutze dafür Rechnungen der Energieversorger und Fuhrparkdaten.
  6. Nachhaltigkeitsbericht verfassen: Beschreibe Kennzahlen, Maßnahmen und Ziele knapp und nachvollziehbar. Nutze die digitale Vorlage der EFRAG als Struktur.
  7. Bericht nutzen: Schicke deinen Nachhaltigkeitsbericht proaktiv an Kunden und Banken und verweise bei weitergehenden Fragebögen auf den Value-Chain-Cap.

Rechne beim ersten Durchlauf mit dem meisten Aufwand bei der Datenerhebung. Ab dem zweiten Jahr profitierst du von etablierten Prozessen, und dein Nachhaltigkeitsbericht wird zur Routine.

Typische Fehler beim Nachhaltigkeitsbericht im Mittelstand

Viele Unternehmen verlieren Zeit und Geld, weil sie das Thema falsch angehen. Diese Fehler begegnen Beratern immer wieder:

  • Alles stoppen: Wer nach dem Omnibus sämtliche Vorarbeiten einstellt, muss später unter Zeitdruck neu beginnen, wenn ein Großkunde Daten verlangt.
  • Zu groß denken: Ein Mittelständler braucht keinen ESRS-Vollbericht mit Hunderten Datenpunkten. Der VSME reicht in den meisten Fällen.
  • Jeden Fragebogen einzeln beantworten: Ohne zentrale Datenbasis entsteht für jede Anfrage neuer Aufwand.
  • Einmalprojekt: Ein Nachhaltigkeitsbericht entfaltet seinen Wert erst, wenn du ihn jährlich fortschreibst und Entwicklungen vergleichbar machst.
  • Greenwashing: Unbelegte Aussagen wie „klimaneutral“ ohne nachvollziehbare Bilanz schaden der Glaubwürdigkeit und können rechtliche Risiken auslösen.

Ein weiterer Fehler: den Nachhaltigkeitsbericht als reine Pflichtübung zu sehen. Die erhobenen Daten zeigen dir oft Einsparpotenziale bei Energie und Material, die sich direkt in der Kostenstruktur niederschlagen.

Vom Nachhaltigkeitsbericht zur Dekarbonisierungsstrategie

Die CO2-Bilanz ist der Kern fast jeder Kundenanfrage. Sie ist zugleich der Ausgangspunkt für konkrete Maßnahmen: effizientere Anlagen, eigene Photovoltaik, Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge im Fuhrpark. Welche Technologien dabei helfen, zeigt unser Beitrag über Climate Tech und die Dekarbonisierung im Mittelstand.

Wer seine Emissionen kennt, kann Prioritäten setzen und Investitionen gezielt planen. Der Nachhaltigkeitsbericht wird so vom Dokument zum Steuerungsinstrument. Genau das unterscheidet Unternehmen, die Nachhaltigkeit als Kostenfaktor sehen, von jenen, die sie als Teil ihrer Strategie begreifen.

Digitale Tools senken den Aufwand

Für die Datenerfassung musst du nicht zwingend teure Software kaufen. Für den ersten Nachhaltigkeitsbericht reicht oft eine strukturierte Tabelle auf Basis der EFRAG-Vorlage. Spezialisierte ESG-Software lohnt sich, wenn viele Standorte, Gesellschaften oder Kundenanfragen zusammenkommen.

Achte bei der Auswahl darauf, dass ein Tool den VSME abbildet und Daten exportieren kann. So kannst du Anfragen von Kunden und Banken künftig mit wenigen Klicks beantworten.

Fazit: Weniger Pflicht, aber nicht weniger Erwartung

Der EU-Omnibus hat den Mittelstand von der gesetzlichen Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht weitgehend befreit. Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz bleiben in der Pflicht, und auch sie berichten nach deutlich schlankeren ESRS. Deutschland muss die neuen Regeln bis März 2027 in nationales Recht übertragen.

Für alle anderen gilt: Die Fragen deiner Kunden und Banken verschwinden nicht. Mit dem freiwilligen Standard und dem Value-Chain-Cap hast du jetzt aber ein Werkzeug, um sie zu bündeln und zu begrenzen. Ein schlanker Nachhaltigkeitsbericht nach VSME ist deshalb keine Bürde, sondern eine Investition in Kundenbeziehungen, Finanzierung und die eigene Effizienz.

Fang klein an, mit dem Basismodul und deiner CO2-Bilanz. Wer 2027 belastbare Daten vorlegen kann, wenn der Value-Chain-Cap greift, verhandelt mit Kunden auf Augenhöhe.

Häufige Fragen zu Nachhaltigkeitsbericht

Wer muss nach dem EU-Omnibus noch einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Nach der Änderungsrichtlinie (EU) 2026/470 sind nur noch Unternehmen berichtspflichtig, die im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte haben und zugleich mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz erzielen. Kapitalmarktorientierte KMU fallen ganz heraus. Für die allermeisten Mittelständler ist der Nachhaltigkeitsbericht damit freiwillig, Kunden und Banken fragen aber weiterhin nach Daten.

Ab wann gilt die neue Berichtspflicht nach der CSRD?

Unternehmen der zweiten Welle, die die neuen Schwellen überschreiten, berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2027, der Bericht erscheint also 2028. Die überarbeiteten ESRS sind ab dem Geschäftsjahr 2027 verbindlich. Deutschland muss die Omnibus-Richtlinie bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen, bis dahin gilt das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz von 2017.

Was ist der VSME-Standard?

Der VSME ist ein freiwilliger Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen, entwickelt von der EFRAG. Er besteht aus einem Basismodul mit elf Angaben und einem umfassenden Modul mit neun weiteren Angaben. Die EU-Kommission hat auf seiner Grundlage 2026 einen freiwilligen Standard als Delegierte Verordnung erlassen, der zugleich die Obergrenze für Datenanfragen festlegt.

Was bedeutet der Value-Chain-Cap für Zulieferer?

Der Value-Chain-Cap schützt Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten vor ausufernden Datenanfragen berichtspflichtiger Kunden. Diese dürfen grundsätzlich nur Informationen verlangen, die der freiwillige Standard vorsieht, es sei denn, andere Gesetze fordern mehr. Die Obergrenze greift für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Zusätzliche Daten darfst du freiwillig liefern.

Warum lohnt sich ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht für KMU?

Ein freiwilliger Bericht bündelt die Daten, nach denen Großkunden, Banken und Versicherer ohnehin fragen. Statt jeden Fragebogen einzeln auszufüllen, verweist du auf ein strukturiertes Dokument. Zudem zeigt die Datenerhebung oft Einsparpotenziale bei Energie und Material. Das stärkt deine Position bei Ausschreibungen, Kreditgesprächen und in der Lieferantenbewertung großer Industriekunden.

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