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Degressive AfA: So nutzt du den Investitionsbooster bis 2027

Bis zu 30 Prozent pro Jahr, aber nur bis Ende 2027: Wie die degressive AfA funktioniert, was sie konkret bringt und wie du den Investitionsbooster jetzt clever nutzt.

Degressive AfA für Maschinen: CNC-Fräsmaschine bearbeitet ein Metallwerkstück in einer Fabrikhalle

Foto: Jelifer Maniago / Unsplash

Die degressive AfA ist zurück, und sie ist so großzügig wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Seit dem 1. Juli 2025 dürfen Unternehmen bewegliche Wirtschaftsgüter mit bis zu 30 Prozent pro Jahr vom jeweiligen Restbuchwert abschreiben. Das Zeitfenster ist allerdings eng: Begünstigt ist nur, was du bis zum 31. Dezember 2027 anschaffst oder herstellst.

Für dich als Unternehmer oder Finanzverantwortlicher bedeutet das: Wer jetzt in Maschinen, Fahrzeuge oder IT investiert, drückt den steuerpflichtigen Gewinn in den ersten Jahren deutlich und schont damit die Liquidität. Die Bundesregierung nennt das Paket „Investitionsbooster“, offiziell heißt es Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm.

In diesem Beitrag erfährst du, wie die Regel funktioniert, wie viel sie konkret bringt, wann sich der Wechsel zur linearen Abschreibung lohnt und mit welchen Schritten du die verbleibenden gut 15 Monate optimal nutzt.

Was ist die degressive AfA?

Die degressive AfA ist eine Abschreibungsmethode, bei der du jedes Jahr einen festen Prozentsatz vom Restbuchwert abziehst statt gleich hoher Beträge. Nach § 7 Abs. 2 EStG sind für Anschaffungen von Juli 2025 bis Ende 2027 höchstens das Dreifache des linearen Satzes und maximal 30 Prozent erlaubt.

Der Effekt: Die Abschreibungsbeträge sind am Anfang hoch und sinken dann von Jahr zu Jahr. Über die gesamte Nutzungsdauer schreibst du nicht mehr ab als bei der linearen Methode, du ziehst den Aufwand aber nach vorn. Steuerlich entsteht so vor allem ein Stundungseffekt: Du zahlst heute weniger Steuern und später etwas mehr.

Neu ist das Instrument nicht. Für Anschaffungen zwischen 2020 und 2022 galten bis zu 25 Prozent, von April bis Dezember 2024 bis zu 20 Prozent. Im ersten Halbjahr 2025 war nur die lineare Abschreibung möglich. Mit 30 Prozent liegt der aktuelle Satz so hoch wie lange nicht.

Degressive AfA berechnen: Ein Rechenbeispiel

Nimm an, dein Unternehmen kauft im Januar 2026 eine Produktionsmaschine für 200.000 Euro netto. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt zehn Jahre. Linear wären das 10 Prozent oder 20.000 Euro pro Jahr. Das Dreifache ergibt 30 Prozent, also genau die Obergrenze.

  • 2026: 30 Prozent von 200.000 Euro ergibt 60.000 Euro Abschreibung, Restbuchwert 140.000 Euro.
  • 2027: 30 Prozent von 140.000 Euro ergibt 42.000 Euro, Restbuchwert 98.000 Euro.
  • 2028: 30 Prozent von 98.000 Euro ergibt 29.400 Euro, Restbuchwert 68.600 Euro.

Nach drei Jahren hast du 131.400 Euro abgeschrieben, linear wären es nur 60.000 Euro gewesen. Bei einer Gesamtsteuerbelastung von knapp 30 Prozent, wie sie das BMF für Kapitalgesellschaften nennt, verschiebst du damit grob 21.000 Euro Steuerzahlung in spätere Jahre. Dieses Geld steht dir heute für Wachstum, Tilgung oder Puffer zur Verfügung.

Bleibst du bei der degressiven Methode, sind nach fünf Jahren bereits gut 166.000 Euro abgeschrieben, linear wären es 100.000 Euro. Der Vorsprung schrumpft danach Jahr für Jahr, bis beide Methoden am Ende der Nutzungsdauer bei null ankommen. Entscheidend ist also, was du mit der gewonnenen Liquidität in der Zwischenzeit anfängst.

Ein Detail wird oft übersehen: Bei einer Nutzungsdauer von mehr als zehn Jahren erreichst du die 30 Prozent nicht. Bei 15 Jahren liegt der lineare Satz bei rund 6,7 Prozent, das Dreifache also bei etwa 20 Prozent. Die Obergrenze wirkt nur bei Nutzungsdauern bis zehn Jahre.

Degressive AfA berechnen: Taschenrechner und Stift liegen auf einem Blatt Papier
Foto: Aaron Lefler / Unsplash

Investitionsbooster: Was seit Juli 2025 gilt

Der Bundestag hat das steuerliche Investitionssofortprogramm am 26. Juni 2025 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 11. Juli 2025 zu. Die degressive AfA ist der Kern des Pakets, das das Bundesfinanzministerium unter dem Schlagwort Wachstumsbooster zusammenfasst.

Das Programm wirkt in zwei Phasen. Bis Ende 2027 wirken die Sonderabschreibungen, ab 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz jährlich um einen Prozentpunkt von 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032. Die Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften soll damit laut BMF von knapp 30 auf knapp 25 Prozent fallen. Personenunternehmen profitieren über eine sinkende Thesaurierungsbelastung.

Der Staat lässt sich das einiges kosten. Laut Deutschem Bundestag summieren sich die Steuermindereinnahmen auf rund 8,1 Milliarden Euro im Jahr 2026 und 11,8 Milliarden Euro im Jahr 2027. Die Bundesregierung schreibt im Jahreswirtschaftsbericht 2026, die Maßnahme verbessere kurzfristig die Liquidität und setze einen Anreiz, Investitionen vorzuziehen.

Das Zeitfenster der degressiven AfA

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung, nicht der Tag der Bestellung. Ein Wirtschaftsgut gilt steuerlich mit der Lieferung als angeschafft, also wenn du die wirtschaftliche Verfügungsmacht erhältst. Eine Anlage, die du im Herbst 2027 bestellst und erst im Januar 2028 geliefert bekommst, fällt aus der Förderung heraus.

Im Jahr der Anschaffung gilt die zeitanteilige Abschreibung. Kaufst du im Oktober, darfst du nur drei Zwölftel des Jahresbetrags ansetzen. Eine Investition im Dezember bringt im ersten Jahr also nur ein Zwölftel der vollen 30 Prozent.

Welche Wirtschaftsgüter begünstigt sind

Die degressive AfA gilt nur für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Eine Größengrenze für Unternehmen gibt es nicht, der Bonus steht Konzernen ebenso offen wie Handwerksbetrieben oder Freiberuflern mit Gewinnermittlung. Typische Beispiele:

  • Maschinen, Produktionsanlagen und Werkzeuge
  • Lkw, Transporter und andere Firmenfahrzeuge
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Büromöbel, Regale oder Ladeneinrichtung
  • Server, Netzwerktechnik und sonstige Hardware mit mehrjähriger Nutzungsdauer

Ausgeschlossen sind Gebäude und immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software-Lizenzen oder Patente. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto kannst du ohnehin sofort abschreiben, dafür brauchst du die Sonderregel nicht.

Wann sich die degressive AfA lohnt und wann nicht

Grundsätzlich bringt die degressive AfA immer dann einen Vorteil, wenn du im Investitionsjahr und in den Folgejahren steuerpflichtige Gewinne erzielst. Wer Verluste schreibt, erhöht damit nur den Verlustvortrag. Der Liquiditätseffekt verpufft dann zunächst, auch wenn er später wieder ankommt.

Auch die Nutzungsdauer entscheidet. Bei drei Jahren beträgt der lineare Satz bereits 33,3 Prozent und liegt damit über der 30-Prozent-Grenze. Für kurzlebige Güter ist die lineare Methode also die bessere Wahl. Am stärksten wirkt der Bonus bei Nutzungsdauern zwischen etwa vier und zehn Jahren.

Für wen sich die degressive AfA besonders lohnt

Am meisten profitieren kapitalintensive Branchen. Im Maschinenbau, in der Logistik, in der Bauwirtschaft oder in der Landwirtschaft fließen große Summen in bewegliche Anlagen mit Nutzungsdauern zwischen fünf und zehn Jahren. Genau dort entfaltet die degressive AfA ihre volle Wirkung.

Spannend ist die degressive AfA auch für wachsende Mittelständler, die ihre Produktion automatisieren oder ihren Fuhrpark erneuern wollen. Sie entlastet die Kasse in der Phase, in der Kredite getilgt werden müssen. Dienstleister mit wenig Anlagevermögen spüren dagegen kaum einen Effekt.

Für Start-ups in der Verlustphase hilft die degressive AfA kurzfristig wenig. Die höheren Abschreibungen landen im Verlustvortrag und wirken erst, wenn das Unternehmen Gewinne erzielt. Hier sind direkte Zuschüsse oder Förderkredite oft das wirksamere Instrument.

Der richtige Zeitpunkt für den Wechsel zur linearen AfA

Weil 30 Prozent eines schrumpfenden Restbuchwerts irgendwann kleiner sind als die lineare Verteilung des Rests, darfst du jederzeit zur linearen Methode wechseln. Der Rückweg ist ausgeschlossen. Nach dem Wechsel verteilst du den Restbuchwert gleichmäßig auf die verbleibende Nutzungsdauer.

Die Faustregel für die degressive AfA: Der Wechsel lohnt sich, sobald die Restnutzungsdauer kürzer als etwa 3,3 Jahre ist. Im Beispiel mit der Maschine ist das im achten Jahr der Fall. Dann stehen 4.941 Euro degressiv gegen rund 5.490 Euro linear. Dein Steuerberater kann diesen Punkt für jedes Wirtschaftsgut im Anlagenverzeichnis hinterlegen.

Wo die degressive AfA an Grenzen stößt

Wer die degressive AfA nutzt, darf keine Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung vornehmen. Geht eine Maschine durch einen Schaden vorzeitig kaputt, bleibt nur die Teilwertabschreibung oder der Wechsel zur linearen Methode. Außerdem ist der Effekt eine Stundung, kein Geschenk: Sinkt der Steuersatz ab 2028, kann sich die Verschiebung der Gewinne sogar zusätzlich auszahlen.

Kombination mit § 7g und E-Auto-Sonderabschreibung

Für kleinere und mittlere Betriebe lässt sich die degressive AfA mit den Instrumenten aus § 7g EStG verbinden. Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 Euro im Wirtschaftsjahr. Dann kannst du einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 Prozent der geplanten Kosten schon vor dem Kauf gewinnmindernd ansetzen.

Nach der Anschaffung kommt eine Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent hinzu, die du frei auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre verteilen darfst. Laut Haufe ist sie neben der linearen Abschreibung und gegebenenfalls neben der degressiven AfA zulässig. Bedingung: Das Wirtschaftsgut bleibt mindestens bis zum Ende des Folgejahres in einer inländischen Betriebsstätte und wird zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt.

Für Elektrofahrzeuge gibt es statt der degressiven AfA einen eigenen Weg. Neu angeschaffte E-Autos zwischen Juli 2025 und Ende 2027 kannst du im ersten Jahr mit 75 Prozent abschreiben, den Rest verteilt über fünf weitere Jahre. Zudem steigt die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25-Prozent-Dienstwagenregel von 70.000 auf 100.000 Euro. Bei E-Fahrzeugen schlägt dieser Weg die degressive AfA meist deutlich.

Typische Fehler bei der degressiven AfA

In der Praxis scheitert die degressive AfA selten am Gesetz, sondern an Details in Planung und Buchhaltung. Diese Fehler solltest du vermeiden:

  • Bestellung mit Anschaffung verwechseln: Wer im Dezember 2027 bestellt, aber erst 2028 geliefert bekommt, verliert die degressive AfA komplett.
  • Falsche Nutzungsdauer ansetzen: Eine zu lange Nutzungsdauer senkt den Satz unter 30 Prozent, eine zu kurze akzeptiert die Betriebsprüfung oft nicht.
  • Wechselzeitpunkt verpassen: Wer nie zur linearen Methode wechselt, verschenkt am Ende der Nutzungsdauer Abschreibungsvolumen.
  • Gebrauchte Güter ungeprüft lassen: Auch gebrauchte Maschinen können begünstigt sein. Die Restnutzungsdauer musst du dann allerdings neu schätzen.
  • Steuervorauszahlungen vergessen: Ohne Antrag auf Anpassung zahlst du zunächst weiter zu viel und wartest auf die Erstattung.

Ein weiterer Klassiker betrifft Leasing. Least du eine Maschine, steht die degressive AfA in der Regel dem Leasinggeber zu, nicht dir. Ob Kauf, Mietkauf oder Leasing sinnvoller ist, solltest du deshalb jetzt neu durchrechnen. Der steuerliche Vorteil kann den Unterschied zwischen beiden Varianten deutlich verschieben.

Schritt für Schritt: So nutzt du die degressive AfA bis 2027

Damit der Investitionsbooster nicht nur auf dem Papier wirkt, brauchst du einen klaren Fahrplan. Diese Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

  1. Investitionsplan prüfen: Liste alle geplanten Anschaffungen bis 2029 auf und markiere bewegliche Wirtschaftsgüter, die sich vorziehen lassen.
  2. Nutzungsdauer klären: Ermittle für jedes Gut die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle. Unter vier Jahren bleibt die lineare Methode meist besser.
  3. Liefertermine sichern: Vereinbare verbindliche Liefer- und Abnahmetermine vor dem 31. Dezember 2027 und plane Puffer für Verzögerungen ein.
  4. Zeitpunkt im Jahr optimieren: Eine Lieferung im Januar statt im Dezember bringt im ersten Jahr zwölf statt einem Zwölftel der Jahresabschreibung.
  5. Förderung kombinieren: Prüfe Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung nach § 7g und die E-Auto-Regel.
  6. Anlagenverzeichnis anpassen: Dokumentiere Methode, Satz und geplanten Wechselzeitpunkt für jedes Wirtschaftsgut.
  7. Liquidität einplanen: Rechne die geringeren Steuervorauszahlungen in deine Finanzplanung ein und beantrage gegebenenfalls eine Herabsetzung beim Finanzamt.

Handelsbilanz, Liquidität und Steuerplanung

Die degressive AfA ist ein steuerliches Wahlrecht. Seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz von 2009 gibt es keine umgekehrte Maßgeblichkeit mehr, du kannst in der Steuerbilanz also anders abschreiben als in der Handelsbilanz. Nach Einschätzung von BDO ist eine degressive Abschreibung nach HGB aber nur zulässig, wenn sie den tatsächlichen Werteverzehr abbildet.

Weichen beide Bilanzen voneinander ab, entstehen latente Steuern. Bilanzierende Unternehmen müssen dabei den Steuersatz zugrunde legen, der bei der Umkehr der Differenzen voraussichtlich gilt. Wegen der sinkenden Körperschaftsteuer ab 2028 lohnt hier ein genauer Blick, gerade bei größeren Investitionsvolumen.

Den größten Hebel hat die degressive AfA in deiner Finanzplanung. Wer die Steuerentlastung sauber in seine rollierende Liquiditätsplanung einbaut, sieht frühzeitig, wie viel finanzieller Spielraum durch die Investition entsteht. Beachte dabei, dass die Abschreibung auch den Gewerbeertrag mindert. Wie stark das wirkt, hängt vom Gewerbesteuer-Hebesatz deiner Gemeinde ab.

Investierst du in Prototypen oder Versuchsanlagen, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die steuerliche Forschungsförderung. Die Forschungszulage für Unternehmen wurde im selben Gesetzespaket ausgeweitet und lässt sich mit einer klugen Investitionsstrategie verbinden.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand Oktober 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Lass Abschreibungsmethode und Investitionszeitpunkt von deinem Steuerberater prüfen.

Fazit: Die degressive AfA belohnt schnelle Entscheider

Die degressive AfA mit 30 Prozent ist eines der stärksten steuerlichen Instrumente, die der Gesetzgeber Unternehmen seit Jahren bietet. Sie senkt nicht die Gesamtsteuerlast, verschafft dir aber Liquidität genau in der Phase, in der eine Investition am meisten Kapital bindet.

Das Fenster schließt sich am 31. Dezember 2027, und Lieferzeiten für Maschinen und Fahrzeuge können lang sein. Wenn du Investitionen ohnehin planst, solltest du jetzt prüfen, welche sich vorziehen lassen. Der Ausblick spricht dafür: Wer heute abschreibt und ab 2028 versteuert, profitiert gleich doppelt vom sinkenden Steuersatz.

Häufige Fragen zu Degressive AfA

Wie hoch ist die degressive AfA bis 2027?

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, darfst du jährlich bis zu 30 Prozent vom Restbuchwert abschreiben. Der Satz darf höchstens das Dreifache der linearen Abschreibung betragen. Bei einer Nutzungsdauer von über zehn Jahren liegt er deshalb unter 30 Prozent.

Welche Wirtschaftsgüter kann ich degressiv abschreiben?

Begünstigt sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, etwa Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge, Büroausstattung oder Hardware. Gebäude und immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software-Lizenzen sind ausgeschlossen. Eine Grenze für Umsatz oder Unternehmensgröße gibt es nicht, sodass auch Handwerksbetriebe, Freiberufler und Konzerne die Regel nutzen können.

Wann sollte ich von degressiv auf linear wechseln?

Der Wechsel lohnt sich, sobald die lineare Verteilung des Restbuchwerts auf die Restnutzungsdauer einen höheren Betrag ergibt als 30 Prozent vom Restbuchwert. Das ist bei einer Restnutzungsdauer von weniger als etwa 3,3 Jahren der Fall. Der Wechsel ist jederzeit möglich, eine Rückkehr zur degressiven Methode dagegen nicht.

Was passiert, wenn die Lieferung erst 2028 erfolgt?

Dann greift die Förderung nicht mehr. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Anschaffung, also die Lieferung und der Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, nicht das Bestelldatum. Verzögert sich eine Maschine über den Jahreswechsel 2027/2028, bleibt nur die lineare Abschreibung. Vereinbare deshalb verbindliche Liefertermine mit ausreichendem Puffer.

Warum spart die degressive AfA keine Steuern auf Dauer?

Über die gesamte Nutzungsdauer schreibst du genau die Anschaffungskosten ab, egal welche Methode du wählst. Die degressive Methode verlagert den Aufwand nur nach vorn und stundet so Steuern. Einen echten Vorteil bringen Zins- und Liquiditätseffekte sowie der ab 2028 sinkende Körperschaftsteuersatz, wenn höhere Gewinne später niedriger besteuert werden.

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