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Minijob-Grenze 2027: Was die neue Verdienstgrenze für Arbeitgeber und Minijobber bedeutet

Die Minijob-Grenze 2027 steigt auf 633 Euro. Gleichzeitig werden Minijobs für Arbeitgeber teurer. Hier liest du, was beschlossen ist, was geplant ist und was du jetzt tun solltest.

Minijob-Grenze 2027: Zwei lächelnde Baristas stehen hinter der Theke eines Cafés

Foto: Vincent Leyva / Unsplash

Die Minijob-Grenze 2027 liegt bei 633 Euro im Monat. Zum 1. Januar 2027 steigt die Verdienstgrenze damit um 30 Euro, weil der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro pro Stunde klettert. Für Minijobberinnen und Minijobber heißt das: etwas mehr Geld bei nahezu gleicher Stundenzahl.

Für Arbeitgeber ist die neue Grenze nur die halbe Nachricht. Parallel steigt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung deutlich, und die Bundesregierung will die Pauschsteuer von zwei auf fünf Prozent anheben. Ein Minijob wird 2027 also spürbar teurer, auch wenn die Minijob-Grenze 2027 den Arbeitsumfang kaum verändert.

In diesem Beitrag erfährst du, wie sich die Minijob-Grenze 2027 berechnet, welche Abgaben beschlossen und welche erst geplant sind, was ein Minijob künftig kostet und wie du Verträge und Lohnabrechnung rechtzeitig umstellst.

Was ist die Minijob-Grenze 2027?

Die Minijob-Grenze 2027 ist die monatliche Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Sie beträgt ab dem 1. Januar 2027 genau 633 Euro im Monat und 7.596 Euro im Jahr. Wer im Durchschnitt nicht mehr verdient, bleibt Minijobber mit pauschalen Abgaben, wer darüber liegt, rutscht in den Übergangsbereich.

Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt, die Minijob-Grenze 2027 ist also kein politischer Einzelbeschluss. Sie soll sicherstellen, dass Minijobber bei Mindestlohn rund zehn Stunden pro Woche arbeiten können. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze automatisch mit, ohne dass der Gesetzgeber eigens tätig werden muss.

So wird die neue Verdienstgrenze berechnet

Die Formel für die Minijob-Grenze 2027 ist simpel: Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro. Laut Minijob-Zentrale ergibt sich für 2027 ein Wert von 632,67 Euro, aufgerundet also 633 Euro. Die Zahl 130 steht für zehn Wochenstunden mal 13 Wochen pro Quartal, die Division durch drei rechnet das auf einen Monat um.

Zum Vergleich: 2026 lag der Mindestlohn bei 13,90 Euro, daraus folgte eine Grenze von 603 Euro. Der neue Mindestlohn von 14,60 Euro beruht auf der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung und steht damit fest. Hintergründe zur Lohnuntergrenze liest du in unserem Beitrag zum Mindestlohn 2027 und seinen Folgen für Betriebe.

Minijob-Grenze 2027: Mann mit Brille prüft Unterlagen zur Lohnabrechnung am Schreibtisch
Foto: Vitaly Gariev / Unsplash

Minijob-Grenze 2027 im Überblick: die wichtigsten Werte

Bevor du in die Details gehst, hilft ein schneller Vergleich der Werte rund um die Minijob-Grenze 2027. Die folgenden Werte gelten für gewerbliche Minijobs, Privathaushalte haben teilweise eigene Sätze. Beachte die Unterscheidung zwischen festgelegten, beschlossenen und erst geplanten Werten.

  • Mindestlohn: 13,90 Euro (2026), 14,60 Euro ab Januar 2027, festgelegt
  • Monatliche Verdienstgrenze: 603 Euro (2026), 633 Euro (2027), festgelegt
  • Jahresgrenze: 7.236 Euro (2026), 7.596 Euro (2027)
  • Übergangsbereich (Midijob): 2027 von 633,01 bis 2.000 Euro im Monat
  • Pauschalbeitrag Krankenversicherung: 13 Prozent (2026), voraussichtlich 17,5 Prozent (2027), gesetzlich beschlossen
  • Pauschalbeitrag Rentenversicherung: 15 Prozent, unverändert
  • Pauschsteuer: 2 Prozent (2026), 5 Prozent ab 2027 geplant, Gesetzentwurf
  • Pflegeversicherung: bisher keine Pauschale, 3,6 Prozent ab 2028 geplant, Kabinettsentwurf

Bei Mindestlohn bleibt die mögliche Arbeitszeit praktisch konstant. Mit 14,60 Euro kommst du auf gut 43 Stunden im Monat, genau wie 2026 mit 13,90 Euro. Wer über Mindestlohn zahlt, muss die Stundenzahl entsprechend niedriger ansetzen, damit die Minijob-Grenze 2027 eingehalten wird.

Was Arbeitgeber 2027 für einen Minijob zahlen

Für Betriebe ist die Kostenseite wichtiger als die Minijob-Grenze 2027 selbst. Arbeitgeber zahlen bei gewerblichen Minijobs Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, die Pauschsteuer, die Umlagen U1 und U2, die Insolvenzgeldumlage und den Beitrag zur Unfallversicherung. Gleich mehrere dieser Posten verändern sich.

Beschlossen: höherer Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Ab Januar 2027 zahlst du für gewerbliche Minijobber statt 13 Prozent den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Bei einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt das 17,5 Prozent.

Der GKV-Schätzerkreis hat am 14. Oktober 2026 für 2027 einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent prognostiziert. Den offiziellen Wert legt das Bundesgesundheitsministerium bis zum 1. November fest. Rechne für Minijobs an der Minijob-Grenze 2027 deshalb mit 17,5 Prozent, prüfe aber vor der ersten Januarabrechnung den endgültigen Satz.

Geplant: höhere Pauschsteuer und Pflegepauschale

Die einheitliche Pauschsteuer soll laut Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 von zwei auf fünf Prozent steigen. Das Kabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis zur Verkündung bleibt die Anhebung ein Plan.

Noch weiter entfernt ist eine Pflegepauschale. Nach dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 sollen Arbeitgeber ab Januar 2028 zusätzlich 3,6 Prozent zahlen, in Privathaushalten 1,5 Prozent. Der Referentenentwurf hatte noch 2027 vorgesehen. Für dein Budget 2027 spielt die Pflegepauschale daher nach aktuellem Stand keine Rolle.

Rechenbeispiel: Was ein Minijob 2027 kostet

Die folgende Beispielrechnung zeigt die Arbeitgeberkosten eines gewerblichen Minijobs an der jeweiligen Grenze. Sie nutzt die Umlagesätze von 2026 (U1 0,8 Prozent, U2 0,22 Prozent, Insolvenzgeldumlage 0,15 Prozent) und lässt die individuelle Unfallversicherung außen vor.

  • 2026, Verdienst 603 Euro: Abgaben 31,17 Prozent, also rund 188 Euro, Gesamtkosten rund 791 Euro
  • 2027, Verdienst 633 Euro, Pauschsteuer 2 Prozent: Abgaben 35,67 Prozent, also rund 226 Euro, Gesamtkosten rund 859 Euro
  • 2027, Verdienst 633 Euro, Pauschsteuer 5 Prozent: Abgaben 38,67 Prozent, also rund 245 Euro, Gesamtkosten rund 878 Euro

Schöpft ein Minijobber die Minijob-Grenze 2027 voll aus, kostet er dich im ungünstigsten Fall rund 87 Euro mehr im Monat, gut elf Prozent mehr als 2026. Bei zehn Aushilfen summiert sich das auf über 10.000 Euro im Jahr. Bleibt der Verdienst bei 603 Euro, steigen die Abgaben immer noch um rund 45 Euro pro Kopf.

Wie sich diese Posten in die gesamten Personalkosten einfügen, hängt auch von den neuen Rechengrößen ab. Einen Überblick über die Beitragsbemessungsgrenze 2027 und die übrigen Sozialversicherungswerte findest du in unserem separaten Beitrag.

Was die Minijob-Grenze 2027 für Minijobber bedeutet

Für Beschäftigte bleibt die Lage mit der Minijob-Grenze 2027 überschaubar. Bei Mindestlohn steigt der mögliche Monatsverdienst um 30 Euro, die Arbeitszeit bleibt gleich. Ein höherer Monatslohn ist aber nicht garantiert: Wer bislang feste Stunden hatte, bekommt automatisch mehr, wer ein festes Monatsentgelt vereinbart hat, braucht eine Vertragsanpassung.

Rentenversicherung: Pflicht mit Ausstiegsoption

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen die Differenz zwischen dem vollen Beitragssatz von 18,6 Prozent und den 15 Prozent des Arbeitgebers, also 3,6 Prozent. Bei 633 Euro sind das knapp 23 Euro im Monat. Wer sich auf Antrag befreien lässt, spart den Betrag, verzichtet aber auf Rentenansprüche und Leistungen wie Reha.

In der Praxis nutzen die meisten den Ausstieg. Laut Quartalsbericht der Minijob-Zentrale waren zum 30. Juni 2026 nur 20,9 Prozent der gewerblichen Minijobber rentenversicherungspflichtig. Insgesamt zählte die Minijob-Zentrale zu diesem Stichtag rund 6,96 Millionen Minijobs, davon gut 6,7 Millionen im gewerblichen Bereich.

Midijob: der Übergangsbereich ab 633,01 Euro

Wer regelmäßig mehr als die Minijob-Grenze 2027 von 633 Euro verdient, wechselt in den Übergangsbereich bis 2.000 Euro. Dort zahlen Beschäftigte reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, die mit dem Verdienst schrittweise auf das volle Niveau ansteigen. Der dafür nötige Faktor F für 2027 ist noch nicht veröffentlicht, die genaue Entlastung steht also noch nicht fest.

Für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze ist der Unterschied besonders relevant. Die steuerfreie Aktivrente bis 2.000 Euro im Monat gilt nur für sozialversicherungspflichtige Jobs, Minijobs sind ausgeschlossen. Was das für deine Personalplanung heißt, erklärt unser Leitfaden zur Aktivrente aus Sicht der Arbeitgeber.

Minijob-Grenze 2027: Supermarktmitarbeiter trägt eine Kiste Tomaten durch die Gemüseabteilung
Foto: Vitaly Gariev / Unsplash

Typische Fehler rund um die Minijob-Grenze 2027

Die meisten Probleme entstehen nicht durch die neue Zahl, sondern durch alte Verträge. Gerade in Handel und Gastgewerbe, wo laut Minijob-Zentrale die meisten gewerblichen Minijobs angesiedelt sind, lohnt sich ein genauer Blick auf diese Stolperfallen:

  • Feste Stundenzahl über 43 Stunden: Wer 45 Stunden im Monat zum Mindestlohn vereinbart hat, verdient 2027 657 Euro und überschreitet die Grenze.
  • Arbeit auf Abruf ohne vereinbarte Stunden: Fehlt eine Regelung, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz 20 Wochenstunden als vereinbart. Das entspricht 2027 rund 1.265 Euro im Monat und beendet den Minijob-Status.
  • Einmalzahlungen vergessen: Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählt zum Jahresverdienst, sofern ein Anspruch besteht.
  • Mehrere Minijobs: Verdienste aus mehreren Minijobs werden zusammengerechnet, neben einer Hauptbeschäftigung ist nur ein Minijob abgabenfrei für den Beschäftigten.
  • Fehlende Zeiterfassung: Für Minijobber gilt eine Aufzeichnungspflicht für Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit.

Gelegentliches Überschreiten bleibt möglich

Schwankt der Verdienst, prüfst du die Minijob-Grenze 2027 anhand des Jahresdurchschnitts. In einzelnen Monaten darf der Lohn über 633 Euro liegen, solange 7.596 Euro im Jahr nicht überschritten werden. Ein unvorhersehbares Überschreiten, etwa durch eine Krankheitsvertretung, ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten erlaubt, höchstens bis zum doppelten Monatswert von 1.266 Euro.

Minijob-Grenze 2027 umsetzen: Schritt für Schritt

Bis zum Jahreswechsel bleiben nur wenige Wochen. Mit dieser Reihenfolge stellst du die Minijob-Grenze 2027 in deinem Betrieb sauber um:

  1. Bestand erfassen: Liste alle Minijobber mit Stundenlohn, vereinbarten Stunden und Monatsentgelt auf.
  2. Stundenlöhne prüfen: Hebe jeden Stundenlohn unter 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 an.
  3. Stunden mit der Grenze abgleichen: Teile 633 Euro durch den neuen Stundenlohn und vergleiche das Ergebnis mit den vereinbarten Stunden.
  4. Verträge schriftlich anpassen: Passe Stunden oder Monatsentgelt an und regle Arbeit auf Abruf mit einer konkreten Wochenarbeitszeit.
  5. Statuswechsel planen: Kläre mit Beschäftigten, ob ein Wechsel in den Midijob für beide Seiten sinnvoller ist.
  6. Abgaben neu kalkulieren: Setze 17,5 Prozent Krankenversicherung an und plane die höhere Pauschsteuer als Szenario ein.
  7. Lohnabrechnung abstimmen: Informiere Lohnbüro oder Steuerberatung und prüfe, wann die finalen Werte im Programm hinterlegt sind.

Gerade Schritt drei wird oft übersprungen. Viele Betriebe zahlen ihren Aushilfen mehr als den Mindestlohn, und dann sinkt die mögliche Stundenzahl. Bei 16 Euro pro Stunde sind 2027 nur noch knapp 40 Stunden im Monat drin, bei 18 Euro sind es rund 35 Stunden.

Ausblick: Wie stabil ist das Minijob-Modell?

Die Minijob-Grenze 2027 ist nur eine Zwischenstation, denn die Grenze steigt mit jedem neuen Mindestlohn weiter. Über die Höhe ab 2028 entscheidet die Mindestlohnkommission voraussichtlich im kommenden Jahr, einen Wert gibt es noch nicht. Sicher ist nur der Mechanismus: Die Minijob-Grenze folgt dem Mindestlohn automatisch.

Grundsätzlicher ist die politische Debatte. Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, die Befreiung von der Rentenversicherung abzuschaffen und den Sonderstatus der Minijobs weitgehend aufzuheben, mit einer Ausnahme für Schülerinnen und Schüler. Das ist bislang nur eine Empfehlung, ein Gesetzentwurf liegt nicht vor.

Für Unternehmen mit vielen Aushilfen lohnt deshalb ein strategischer Blick über die Minijob-Grenze 2027 hinaus. Wenn die Abgaben für Minijobs weiter steigen, schrumpft ihr Kostenvorteil gegenüber Midijobs und Teilzeitstellen. Prüfe, ob einige Minijobs als sozialversicherungspflichtige Teilzeit attraktiver für Bewerber und kaum teurer für dich wären.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung.

Fazit: Die Minijob-Grenze 2027 steigt, die Kosten steigen schneller

Mit 633 Euro im Monat steigt die Minijob-Grenze 2027 im Gleichschritt mit dem Mindestlohn, die mögliche Arbeitszeit bleibt bei gut 43 Stunden. Für Minijobber ist das ein kleines Plus. Für Arbeitgeber zählen vor allem der höhere Krankenversicherungsbeitrag, der bereits beschlossen ist, und die geplante höhere Pauschsteuer.

Nutze die Wochen bis Januar, um Verträge, Stundenlöhne und Budgets zu prüfen. Wer die neue Grenze und die steigenden Abgaben jetzt sauber einplant, vermeidet ungewollte Statuswechsel und unangenehme Überraschungen in der ersten Abrechnung des neuen Jahres.

Häufige Fragen zu Minijob-Grenze 2027

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Minijobber durchschnittlich 633 Euro im Monat verdienen, im Jahr also bis zu 7.596 Euro. Damit liegt die Minijob-Grenze 2027 um 30 Euro über dem Wert von 2026. Grund ist der höhere Mindestlohn von 14,60 Euro pro Stunde, an den die Verdienstgrenze seit Oktober 2022 dynamisch gekoppelt ist. Bei Mindestlohn sind damit gut 43 Arbeitsstunden im Monat möglich.

Wird ein Minijob für Arbeitgeber 2027 teurer?

Ja. Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung steigt durch das bereits verkündete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von 13 auf voraussichtlich 17,5 Prozent. Zusätzlich plant die Bundesregierung, die Pauschsteuer von zwei auf fünf Prozent anzuheben. Kommt beides, steigen die Abgaben bei gewerblichen Minijobs von rund 31 auf knapp 39 Prozent des Verdienstes.

Was passiert, wenn ein Minijobber mehr als 633 Euro verdient?

Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Monaten innerhalb von zwölf Monaten ist erlaubt, solange der Monatsverdienst 1.266 Euro nicht übersteigt. Liegt der Verdienst dagegen regelmäßig über der Grenze, endet der Minijob. Die Beschäftigung fällt dann in den Übergangsbereich bis 2.000 Euro und wird sozialversicherungspflichtig, mit reduzierten Beiträgen für die Beschäftigten.

Müssen Arbeitgeber Minijob-Verträge anpassen?

Das hängt vom Vertrag ab. Bei fester Stundenzahl steigt der Lohn automatisch mit dem Mindestlohn, liegen die Stunden über rund 43 im Monat, droht ein Überschreiten der Grenze. Bei festem Monatsentgelt musst du nur handeln, wenn der Stundenlohn unter 14,60 Euro fällt. Prüfe alle Verträge vor Januar schriftlich auf die Minijob-Grenze 2027.

Wann kommt die Pflegepauschale für Minijobs?

Nach dem Kabinettsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vom 30. September 2026 sollen Arbeitgeber ab Januar 2028 einen Pauschalbeitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 Prozent zahlen, in Privathaushalten 1,5 Prozent. Ein früherer Entwurf sah noch 2027 vor. Das Gesetz ist nicht beschlossen, Inhalt und Zeitpunkt können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.

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