Der Mindestlohn 2027 steht fest: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Arbeitgeber in Deutschland mindestens 14,60 Euro brutto pro Stunde zahlen. Das sind 70 Cent mehr als die 13,90 Euro, die seit Anfang 2026 gelten. Was nach einem kleinen Schritt klingt, verändert Kalkulationen, Minijob-Verträge und das Gehaltsgefüge in vielen Betrieben spürbar.
Die Erhöhung ist bereits beschlossen. Die Bundesregierung hat die Empfehlung der Mindestlohnkommission per Verordnung umgesetzt, die zweite Stufe kommt also sicher. Du hast damit drei Monate Vorlauf, um Löhne, Arbeitszeiten und Preise sauber anzupassen.
In diesem Beitrag erfährst du, wen die neue Lohnuntergrenze betrifft, was sie konkret kostet, welche Pflichten dabei lauern und wie du die Umstellung Schritt für Schritt organisierst.
Was ändert sich beim Mindestlohn 2027?
Der Mindestlohn 2027 beträgt 14,60 Euro brutto pro Stunde und gilt ab dem 1. Januar 2027 für nahezu alle Beschäftigten in Deutschland. Gegenüber 2026 steigt die Lohnuntergrenze um 70 Cent oder rund 5 Prozent. Parallel klettert die Minijob-Grenze von 603 auf 633 Euro im Monat.
Die Anhebung ist der zweite Teil eines Doppelschritts. Zum 1. Januar 2026 stieg der gesetzliche Mindestlohn von 12,82 auf 13,90 Euro, ein Plus von 8,42 Prozent. Laut Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums folgt 2027 ein weiteres Plus von 5,04 Prozent. Über beide Stufen summiert sich der Anstieg auf 13,88 Prozent.
So kam die Entscheidung zustande
Die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern hat ihren Vorschlag am 27. Juni 2025 einstimmig beschlossen. Das Bundeskabinett setzte ihn mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung um. Das Ministerium spricht von der größten sozialpartnerschaftlich vereinbarten Erhöhung seit Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015.
Politisch war der Beschluss umkämpft. Der Koalitionsvertrag hatte 15 Euro bereits für 2026 als erreichbar beschrieben. Die Kommission blieb darunter und betonte ihre Unabhängigkeit. Als Orientierung dienten ihr die Tarifentwicklung und der Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten.
Was das EuGH-Urteil zur Mindestlohnrichtlinie ändert
Am 11. November 2025 hat der Europäische Gerichtshof die EU-Mindestlohnrichtlinie in Teilen für nichtig erklärt (Rechtssache C-19/23). Gekippt wurde unter anderem die Liste von Kriterien, die Mitgliedstaaten bei der Festsetzung zwingend berücksichtigen müssen. Für den Mindestlohn 2027 ändert das nichts, denn die Verordnung gilt unabhängig davon.
Spannend wird das Urteil für die nächste Runde. Die Kommission entscheidet turnusgemäß im Jahr 2027 über die Anpassung ab 2028. Ob der 60-Prozent-Wert dann noch dieselbe Rolle spielt, ist offen. Plane daher nicht mit einer bestimmten Zahl für 2028, sondern mit einem Korridor.

Wen der Mindestlohn 2027 betrifft
Die Reichweite ist größer, als viele Unternehmen annehmen. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamts werden von der Stufe auf 14,60 Euro maximal rund 7 Millionen Jobs betroffen sein. Das entspricht etwa 18 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Die Verdienstsumme der betroffenen Jobs steigt dadurch laut Destatis-Pressemitteilung vom Januar 2026 um rund 4 Prozent oder etwa 315 Millionen Euro.
Zum Vergleich: Die Erhöhung auf 13,90 Euro im Januar 2026 betraf laut Destatis bis zu 4,8 Millionen Jobs, also rund 12 Prozent. Die Statistiker stützen sich auf die Verdiensterhebung vom April 2025. Lohnsteigerungen danach sind nicht eingerechnet, die tatsächliche Zahl dürfte also niedriger liegen.
Branchen und Regionen mit hoher Betroffenheit
Für die erste Stufe 2026 zeigt Destatis deutliche Unterschiede. Sie geben dir einen guten Hinweis, wo der Mindestlohn 2027 erneut besonders stark wirkt:
- Gastgewerbe: 47 Prozent der Jobs waren von der Erhöhung 2026 betroffen.
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei: 37 Prozent.
- Kunst, Unterhaltung und Erholung: 33 Prozent.
- Öffentliche Verwaltung: nur 1 Prozent.
- Regionen: 14 Prozent der Jobs im Osten, 12 Prozent im Westen; Sachsen lag mit knapp 15 Prozent vorn, Bayern mit 10 Prozent am Ende.
Frauen profitieren überdurchschnittlich, weil sie häufiger in niedrig bezahlten Jobs arbeiten. Bei ihnen waren 14 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse betroffen, bei Männern 11 Prozent.
Wer keinen Anspruch hat
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für alle. Ausgenommen sind laut Bundesregierung unter anderem Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, Auszubildende, Ehrenamtliche und Freiwilligendienstleistende sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Für Pflichtpraktika und kurze Orientierungspraktika gelten ebenfalls Ausnahmen.
Für Azubis gibt es eine eigene Untergrenze, die Mindestausbildungsvergütung. Sie lag für Ausbildungen mit Beginn 2026 bei 724 Euro im ersten Lehrjahr und wird jährlich fortgeschrieben. Prüfe den neuen Wert für Ausbildungsstarts 2027, sobald das Bundesbildungsministerium ihn bekannt gibt.
Was der Mindestlohn 2027 für deine Personalkosten bedeutet
Rechne die Erhöhung auf konkrete Stellen herunter. Bei einer Vollzeitkraft mit 40 Wochenstunden steigt das Monatsbrutto von rund 2.409 auf rund 2.531 Euro. Das sind gut 121 Euro mehr pro Monat und 1.456 Euro mehr im Jahr, noch ohne Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Bei einer Teilzeitkraft mit 25 Wochenstunden landest du 2027 bei etwa 1.582 Euro brutto. Für ein Team aus zehn Vollzeitkräften auf Mindestlohnniveau summiert sich der Mehraufwand auf über 14.500 Euro im Jahr. Wie sich diese Summe zusammen mit Sozialabgaben und Nebenkosten auswirkt, zeigt unser Überblick zu den tatsächlichen Mitarbeiterkosten für Arbeitgeber.
Der unterschätzte Effekt: das Lohngefüge
Die direkte Erhöhung ist oft nur die halbe Rechnung. Wenn Hilfskräfte plötzlich fast so viel verdienen wie angelernte Fachkräfte, gerät dein Lohnabstand unter Druck. Wer knapp über dem Mindestlohn liegt, erwartet ebenfalls ein Plus. Dieser Mitzieheffekt kann die Gesamtkosten deutlich stärker erhöhen als die gesetzliche Anpassung selbst.
Wie Unternehmen reagieren, zeigt eine ifo-Umfrage unter rund 4.600 Firmen vom Dezember 2025. Jedes zweite betroffene Unternehmen plant Preiserhöhungen. 22 Prozent wollen Personal abbauen, 28 Prozent weniger investieren. Besonders stark betroffen sind Gastgewerbe, Einzelhandel sowie Textil- und Lebensmittelhersteller, am wenigsten die Bauwirtschaft mit ihrem höheren Branchenmindestlohn.
Wie unterschiedlich der Mindestlohn 2027 je nach Betrieb wirkt, zeigen drei typische Konstellationen. Die Zahlen sind vereinfachte Beispielrechnungen auf Basis der gesetzlichen Werte, keine Branchendurchschnitte.
Fall 1: Das Café mit zwölf Beschäftigten
Ein Café beschäftigt vier Vollzeitkräfte, drei Teilzeitkräfte und fünf Minijobber, alle auf oder knapp über Mindestlohnniveau. Für die Vollzeitkräfte allein bringt der Mindestlohn 2027 rund 5.800 Euro brutto Mehrkosten im Jahr. Die Minijobber kosten bei gleicher Stundenzahl ebenfalls mehr, weil jede Stunde 70 Cent teurer wird. Der Inhaber muss entscheiden, ob er Öffnungszeiten anpasst, Preise erhöht oder Abläufe effizienter organisiert.
Ein realistischer Mix: Kaffeespezialitäten werden um wenige Cent teurer, schwache Randzeiten fallen weg, die Bestellung läuft über ein Tablet am Tresen. So verteilt sich der Mindestlohn 2027 auf mehrere Hebel, statt allein über den Preis weitergegeben zu werden.
Fall 2: Der Einzelhändler mit festen Teilzeitverträgen
Im Handel arbeiten viele Beschäftigte mit festen Monatsgehältern in Teilzeit. Hier liegt die Falle im Detail. Ein Fixgehalt, das 2026 knapp über 13,90 Euro pro Stunde lag, kann mit dem Mindestlohn 2027 darunter rutschen. Rechne deshalb jedes Gehalt auf die vereinbarten Stunden um, statt nur die Stundenlöhner zu prüfen.
Fall 3: Der Handwerksbetrieb mit Tarifbindung
Wer einen Branchenmindestlohn oder Tarifvertrag anwendet, liegt oft schon über 14,60 Euro. Trotzdem lohnt der Blick auf Hilfskräfte, Reinigungspersonal und Minijobber im Büro. Für sie gilt der Mindestlohn 2027 unmittelbar, wenn kein höherer Branchenwert greift. Zugleich zieht der gesetzliche Wert die Erwartungen in der nächsten Tarifrunde mit nach oben.
Minijob, Midijob und Arbeitszeitkonten
Die Minijob-Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie ergibt sich aus zehn Wochenstunden zum Mindestlohn und steigt deshalb 2027 von 603 auf 633 Euro im Monat. Die Stundenzahl bleibt nahezu gleich: Bei 14,60 Euro sind etwa 43 Stunden im Monat möglich, genauso viele wie 2026.
Kritisch wird es bei Verträgen mit fester Stundenzahl. Hast du einem Minijobber 45 Stunden im Monat zugesagt, überschreitet er mit dem Mindestlohn 2027 die Grenze von 633 Euro. Er rutscht dann in den Übergangsbereich und wird sozialversicherungspflichtig. Prüfe deshalb jeden Minijob-Vertrag und reduziere die Stunden rechtzeitig, falls der Status erhalten bleiben soll.
Der Midijob-Bereich beginnt 2027 entsprechend bei 633,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro im Monat. Eine Teilzeitkraft mit 30 Wochenstunden zum Mindestlohn liegt bei knapp 1.900 Euro und bleibt damit noch im Übergangsbereich mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.
Arbeitszeitkonten richtig führen
Auch Arbeitszeitkonten müssen zum Mindestlohn 2027 passen. Nach Paragraf 2 des Mindestlohngesetzes dürfen die monatlich gutgeschriebenen Plusstunden höchstens 50 Prozent der vertraglichen Arbeitszeit betragen. Sie müssen innerhalb von zwölf Kalendermonaten durch Freizeit oder Bezahlung ausgeglichen werden. Mit höherem Stundenlohn sinkt der Puffer, den ein fixes Monatsgehalt für Überstunden bietet.
Rentner als Teil der Lösung
Viele Betriebe setzen auf erfahrene Ruheständler, um Lücken zu schließen. Seit Januar 2026 können Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit der Aktivrente bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Das gilt allerdings nur für sozialversicherungspflichtige Jobs, nicht für Minijobs. Wie du das Modell nutzt, erklärt unser Beitrag zur Aktivrente für Arbeitgeber.
Pflichten und Kontrollen beim Mindestlohn 2027
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft die Einhaltung auch beim Mindestlohn 2027 genau. Den Mindestlohn musst du spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats zahlen. Für Minijobber und Beschäftigte in den Branchen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, etwa Gastronomie, Bau oder Gebäudereinigung, gilt zusätzlich eine Aufzeichnungspflicht.
- Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren.
- Aufzeichnung spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach der Arbeitsleistung erstellen.
- Unterlagen mindestens zwei Jahre aufbewahren und auf Deutsch im Inland bereithalten.
Verstöße werden teuer. Laut Bundesregierung drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro, bei Dokumentationsmängeln bis zu 30.000 Euro. Hinzu kommt der mögliche Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Wer Subunternehmer einsetzt, haftet zudem für deren Mindestlohnzahlungen wie ein Bürge.
Mindestlohn 2027 umsetzen: Schritt für Schritt
Mit einem klaren Fahrplan erledigst du die Umstellung bis Dezember ohne Hektik:
- Bestand erfassen: Liste alle Beschäftigten mit einem effektiven Stundenlohn unter 14,60 Euro auf, inklusive Teilzeit- und Minijobkräften.
- Effektiven Stundenlohn prüfen: Teile das Monatsgehalt durch die tatsächlich geleisteten Stunden, Überstunden eingeschlossen.
- Minijobs anpassen: Gleiche vereinbarte Stunden mit der neuen Grenze von 633 Euro ab und ändere Verträge schriftlich.
- Lohngefüge neu kalibrieren: Lege fest, wie stark die Gruppen knapp über dem Mindestlohn angehoben werden.
- Abrechnung umstellen: Hinterlege die neuen Werte im Lohnprogramm und informiere dein Steuerbüro.
- Dokumentation sichern: Prüfe, ob deine Zeiterfassung die Pflichten nach Paragraf 17 Mindestlohngesetz lückenlos erfüllt.
- Kalkulation aktualisieren: Rechne Preise, Angebote und Rahmenverträge für 2027 mit den neuen Personalkosten durch.
Strategie statt Reflex: Kosten clever auffangen
Preise erhöhen oder Stellen streichen sind die naheliegenden Reaktionen. Nachhaltiger ist es, an der Produktivität anzusetzen. Digitale Dienstpläne, Self-Service-Kassen oder automatisierte Bestellprozesse senken den Personalaufwand pro Umsatzeinheit, ohne dass du Personal verlierst.
Prüfe auch deine Preisstrategie gezielt statt pauschal. Kunden akzeptieren Anpassungen eher, wenn du sie transparent begründest und an spürbare Leistung koppelst. Kleine, rechtzeitig angekündigte Schritte wirken meist besser als ein großer Sprung im Januar.
Und denk an den Arbeitsmarkt. Wer nur den Mindestlohn zahlt, konkurriert in vielen Regionen um dieselben wenigen Bewerber. Ein Stundenlohn leicht über der Untergrenze, verlässliche Dienstpläne und Weiterbildung können die Fluktuation senken. Wie angespannt die Lage ist, zeigt unsere Analyse zum Fachkräftemangel in deutschen Unternehmen.
Verträge mit Kunden und Lieferanten prüfen
Viele Dienstleister haben langfristige Rahmenverträge mit festen Stundensätzen. Prüfe, ob sie eine Preisanpassungsklausel enthalten, die an gesetzliche Lohnerhöhungen geknüpft ist. Fehlt eine solche Klausel, solltest du das Gespräch mit dem Kunden jetzt suchen und nicht erst im Januar. Für neue Angebote gilt: Kalkuliere den Mindestlohn 2027 von Anfang an ein.
Auch auf der Einkaufsseite spürst du die Erhöhung. Reinigungsfirmen, Sicherheitsdienste, Caterer und Logistiker geben höhere Lohnkosten weiter. Plane den Mindestlohn 2027 deshalb nicht nur in deinen eigenen Personalkosten ein, sondern auch in den Budgets für externe Dienstleistungen. So vermeidest du, dass dein Ergebnis an unerwarteter Stelle schrumpft.
Der Mindestlohn 2027 ist kein Überraschungsereignis, sondern ein planbarer Kostenblock. Wer ihn jetzt einpreist, verhandelt aus der Position der Stärke.
Fazit: Mindestlohn 2027 früh einplanen statt im Januar reagieren
Mit 14,60 Euro pro Stunde erreicht die Lohnuntergrenze ein neues Niveau, und bis zu sieben Millionen Jobs sind betroffen. Für dich als Arbeitgeber zählen vor allem drei Punkte: Minijob-Verträge an die Grenze von 633 Euro anpassen, das Lohngefüge bewusst steuern und die Dokumentation wasserdicht halten.
Nutze die verbleibenden Wochen bis zum Jahreswechsel für eine saubere Kalkulation. Dann wird der Mindestlohn 2027 zur Stellschraube für Produktivität und Mitarbeiterbindung, nicht zur bösen Überraschung in der Januarabrechnung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen zu Mindestlohn 2027
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
Der Mindestlohn 2027 beträgt 14,60 Euro brutto pro Stunde und gilt ab dem 1. Januar 2027. Er steigt damit um 70 Cent gegenüber den 13,90 Euro aus dem Jahr 2026. Die Bundesregierung hat die Erhöhung per Verordnung festgelegt, sie folgt einer einstimmigen Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni 2025.
Was bedeutet die Erhöhung für Minijobs?
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. Mit dem Mindestlohn 2027 steigt sie von 603 auf 633 Euro im Monat. Die mögliche Arbeitszeit bleibt mit rund 43 Stunden pro Monat praktisch gleich. Arbeitgeber sollten Verträge mit fester Stundenzahl prüfen, damit Minijobber nicht ungewollt in die Sozialversicherungspflicht rutschen.
Wer ist vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen?
Ausgenommen sind unter anderem Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, Auszubildende, Ehrenamtliche und Freiwilligendienstleistende sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung. Auch bestimmte Pflicht- und Orientierungspraktika fallen nicht darunter. Für Auszubildende gilt stattdessen die Mindestausbildungsvergütung, die jährlich angepasst wird.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls kontrolliert die Einhaltung. Wer den Mindestlohn nicht zahlt, riskiert laut Bundesregierung ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Fehlende oder fehlerhafte Arbeitszeitaufzeichnungen können bis zu 30.000 Euro kosten. Zusätzlich droht der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, was gerade für Dienstleister empfindlich sein kann.
Wann wird über den Mindestlohn ab 2028 entschieden?
Die Mindestlohnkommission berät turnusgemäß alle zwei Jahre und entscheidet 2027 über die nächste Anpassung. Eine Zahl für 2028 gibt es daher noch nicht. Nach dem EuGH-Urteil zur EU-Mindestlohnrichtlinie ist zudem offen, welche Rolle der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns künftig spielt. Plane deshalb mit einem Korridor.