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Einkommensteuerreform 2027: Was sich für Unternehmer und Beschäftigte ändern soll

Mehr Netto für Familien, höhere Reichensteuer für Top-Verdiener: Die Einkommensteuerreform 2027 verteilt um. Was geplant ist und was Unternehmer jetzt vorbereiten sollten.

Einkommensteuerreform 2027: Taschenrechner, Stift und Geldscheine auf einem Tisch

Foto: Sasun Bughdaryan / Unsplash

Die Einkommensteuerreform 2027 ist das größte Steuerprojekt der schwarz-roten Koalition in dieser Legislaturperiode, und sie betrifft fast jeden, der in Deutschland Einkommen versteuert. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 2. September 2026 beschlossen, am 8. Oktober 2026 berät der Bundestag ihn in erster Lesung. Rund zehn Milliarden Euro Entlastung pro Jahr stellt die Bundesregierung in Aussicht, voll wirksam ab 2028.

Doch die Einkommensteuerreform 2027 hat zwei Gesichter. Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien gewinnen, während Spitzenverdiener und viele Personenunternehmer mehr zahlen sollen. Gleichzeitig steigen die Pauschsteuer auf Minijobs und die Gewerbesteuer in Niedrigsteuer-Kommunen.

In diesem Beitrag erfährst du, was genau geplant ist, welche Punkte noch offen sind und was du als Unternehmer, Führungskraft oder Arbeitnehmer jetzt vorbereiten solltest.

Was ist die Einkommensteuerreform 2027?

Die Einkommensteuerreform 2027 ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Grundfreibetrag, Kindergeld, Kinderfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag anhebt und den Tarif im mittleren Bereich abflacht. Finanziert wird sie unter anderem durch eine höhere Reichensteuer, eine neue Stufe von 47 Prozent und den Abbau von Steuervergünstigungen. Sie wirkt ab 2027, vollständig ab 2028.

Wichtig ist der Status der Einkommensteuerreform 2027: Noch ist nichts endgültig beschlossen. Der Koalitionsausschuss hat sich am 2. Juli 2026 auf die Eckpunkte geeinigt, das Kabinett hat den Entwurf im September verabschiedet. Als Drucksache 21/8235 liegt er nun dem Bundestag vor, federführend berät der Finanzausschuss. Weil die Einkommensteuer Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zusteht, braucht das Gesetz zudem die Zustimmung des Bundesrats.

Bis zur Verabschiedung können sich einzelne Beträge also noch verschieben. Die folgenden Zahlen geben den Stand des Regierungsentwurfs wieder.

Einkommensteuerreform 2027 für Personenunternehmer: Handwerker bearbeitet lächelnd ein Holzstück in seiner Werkstatt
Foto: Ali Mkumbwa / Unsplash

Die Einkommensteuerreform 2027 im Überblick

Die Einkommensteuerreform 2027 kommt in zwei Stufen. Ein Teil der Entlastungen greift zum 1. Januar 2027, der Rest ein Jahr später. Laut Bundesfinanzministerium sind diese Kernpunkte vorgesehen:

  • Grundfreibetrag: Anstieg von 12.348 Euro (2026) auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und 12.900 Euro im Jahr 2028.
  • Tarifverlauf: Zwischen 17.800 und 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen wird der Tarif leicht abgeflacht.
  • Spitzensteuersatz: Die 42 Prozent greifen erst ab 70.600 Euro, bisher ab 69.879 Euro.
  • Reichensteuer: 45 Prozent schon ab 250.000 Euro statt ab 277.826 Euro, dazu ein neuer Satz von 47 Prozent ab 280.000 Euro.
  • Kindergeld: 267 Euro im Monat ab 2027 und 272 Euro ab 2028, derzeit sind es 259 Euro.
  • Kinderfreibetrag: 10.056 Euro im Jahr 2027 und 10.236 Euro im Jahr 2028.
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Anhebung von 1.230 auf 1.430 Euro.

Auf der Gegenseite stehen Kürzungen. Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag damit von 1.200 auf 900 Euro im Jahr. Die Pauschsteuer für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent.

Wer am meisten profitiert

Die Bundesregierung rechnet mit einem Beispiel: Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen soll ab 2028 um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet werden. Der Effekt entsteht aus mehreren Bausteinen gleichzeitig, vor allem aus höherem Grundfreibetrag, flacherem Tarif und höherem Kindergeld.

Singles ohne Kinder profitieren deutlich weniger. Für sie bleiben im Wesentlichen der höhere Grundfreibetrag, der abgeflachte Tarif und gegebenenfalls der höhere Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die Einkommensteuerreform 2027 setzt damit einen klaren familienpolitischen Schwerpunkt.

Die Gegenfinanzierung im Detail

Die Einkommensteuerreform 2027 finanziert sich nicht allein über die Reichensteuer. Die gekürzte Förderung für Handwerkerleistungen trifft private Haushalte, die Renovierungen, Wartungen oder Reparaturen in Auftrag geben. Indirekt spüren das auch Handwerksbetriebe, wenn Kunden Aufträge verschieben oder stärker auf den Preis achten.

Zusätzlich plant die Koalition laut Bundesfinanzministerium einen allgemeinen Abbau von Steuersubventionen. Welche Vergünstigungen im Einzelnen wegfallen, lässt die Regierung bislang weitgehend offen. Unternehmer sollten deshalb die weiteren Gesetzentwürfe aufmerksam verfolgen.

Was Beschäftigte von der Reform erwarten können

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zeigt sich die Einkommensteuerreform 2027 zuerst auf dem Lohnzettel. Steigt der Grundfreibetrag, sinkt die monatliche Lohnsteuer, und zwar ohne dass du etwas beantragen musst. Die Arbeitgeber übernehmen die neuen Werte über die Lohnabrechnung, sobald das Gesetz verkündet ist und die Programmablaufpläne angepasst sind.

Höherer Pauschbetrag: weniger Belege, weniger Aufwand

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1.430 Euro. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums müssen rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige dadurch künftig keine Anlage N mit Werbungskosten mehr ausfüllen. Für dich heißt das: Liegen deine Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungen unter dem Pauschbetrag, lohnt sich das Sammeln von Belegen nicht mehr.

Sonn- und Feiertagszuschläge

Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dürfen bislang nur auf einen Grundlohn von höchstens 50 Euro pro Stunde berechnet werden. Diese Grenze soll auf 75 Euro steigen. Davon profitieren vor allem gut bezahlte Fachkräfte in Kliniken, Industrie, Energieversorgung und IT-Betrieb, die regelmäßig zu ungünstigen Zeiten arbeiten.

Kalte Progression: die Kehrseite

Ökonomen sehen die Entlastung nüchterner als die Regierung. Das Institut der deutschen Wirtschaft kommt in einer Analyse zur kalten Progression zu dem Ergebnis, dass die Einkommensteuerreform 2027 den inflationsbedingten Anstieg der Steuerlast nicht vollständig ausgleicht. Ein voller Ausgleich für 2026 und 2027 hätte nach IW-Rechnung rund 15 Milliarden Euro gekostet.

Konkret beziffert das IW die Lücke für 2028 an Beispielen. Ein Single mit 40.000 Euro Bruttojahreseinkommen wird um 81 Euro weniger entlastet, als ein vollständiger Inflationsausgleich bringen würde, bei 80.000 Euro sind es 265 Euro. Real betrachtet steigt die Steuerlast für viele Beschäftigte also trotz Einkommensteuerreform 2027. Erstmals seit elf Jahren verzichtet die Politik laut IW auf einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression.

Einkommensteuerreform 2027: Was Unternehmer wissen müssen

Für Unternehmer ist die Einkommensteuerreform 2027 ein gemischtes Paket. Das Bundesfinanzministerium betont, dass auch gewerbliche Personenunternehmer wie Handwerksbetriebe von Grundfreibetrag und flacherem Tarif profitieren. Bei höheren Gewinnen kippt die Rechnung allerdings, denn die verschärfte Reichensteuer trifft vor allem unternehmerische Einkünfte.

Personenunternehmen tragen den Großteil der Reichensteuer

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften versteuern ihren Gewinn über die Einkommensteuer, unabhängig davon, ob sie ihn entnehmen oder im Betrieb lassen. Nach Schätzung des IW bringt die höhere Reichensteuer rund drei Milliarden Euro Mehreinnahmen, davon etwa zwei Milliarden aus unternehmerischen Einkünften. Für viele Mittelständler ist die Einkommensteuer faktisch ihre Unternehmenssteuer.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung: Ein lediger Unternehmer mit 300.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt künftig 45 Prozent auf den Teil zwischen 250.000 und 280.000 Euro und 47 Prozent auf alles darüber. Hinzu kommt bei diesen Einkommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer. Der Grenzsteuersatz klettert damit auf knapp 49,6 Prozent. Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die Schwellen.

Die neue Steuer-Schere zur GmbH

Parallel sinkt die Körperschaftsteuer: Mit dem Investitionssofortprogramm von 2025 hat der Gesetzgeber beschlossen, den Satz ab 2028 schrittweise von 15 auf 10 Prozent im Jahr 2032 zu senken. Kapitalgesellschaften werden also entlastet, während Personenunternehmen mit hohen Gewinnen mehr zahlen. Diese Schere macht die Rechtsformwahl für viele Familienbetriebe wieder zu einem strategischen Thema. Die Einkommensteuerreform 2027 verschärft diesen Unterschied zusätzlich.

Ein Wechsel in die GmbH ist trotzdem kein Selbstläufer. Gewinnhöhe, Entnahmebedarf, Verwaltungskosten und spätere Ausschüttungen entscheiden, ob sich der Schritt rechnet. Alternativen wie die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG oder die Option zur Körperschaftsteuer solltest du mit deiner Steuerberatung durchrechnen, bevor die neuen Sätze greifen.

Ein weiterer Hebel liegt bei den Investitionen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, erlaubt der Gesetzgeber wieder eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent. Wer ohnehin investieren will, kann so in Jahren mit hohem Gewinn die Bemessungsgrundlage senken. Ob sich ein Vorziehen lohnt, hängt von deiner individuellen Gewinnkurve ab.

Gewerbesteuer: Mindesthebesatz steigt auf 280 Prozent

Unabhängig von der Einkommensteuerreform 2027 ist eine zweite Änderung bereits Gesetz. Der bundesweite Mindesthebesatz der Gewerbesteuer steigt ab dem Erhebungszeitraum 2027 von 200 auf 280 Prozent. Das betrifft Unternehmen, die ihren Sitz gezielt in Gemeinden mit sehr niedrigen Hebesätzen gelegt haben. Für die große Mehrheit der Betriebe ändert sich nichts, weil ihre Kommunen ohnehin höhere Sätze verlangen.

Was die Reform für Arbeitgeber bedeutet

Arbeitgeber spüren die Einkommensteuerreform 2027 vor allem bei geringfügig Beschäftigten. Die einheitliche Pauschsteuer für Minijobs, die in der Regel der Arbeitgeber trägt, soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Bei einem Verdienst von 600 Euro im Monat bedeutet das rund 18 Euro Mehrkosten pro Minijobber. Noch offen ist, ob auch Minijobs in Privathaushalten betroffen sind.

Für Betriebe mit vielen Aushilfen in Handel, Gastronomie oder Logistik summiert sich das schnell. Zusammen mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 14,60 Euro ab 2027 und der damit steigenden Minijob-Grenze verschieben sich die Kalkulationen spürbar. Wer seine gesamten Mitarbeiterkosten als Arbeitgeber plant, sollte die höhere Pauschsteuer schon im Budget 2027 berücksichtigen.

Auf der positiven Seite stehen netto mehr Lohn für die meisten Beschäftigten und die höhere Grenze bei den Zuschlägen. Gerade in Branchen mit Schicht- und Wochenendarbeit kannst du die steuerfreien Zuschläge künftig gezielter als Instrument der Mitarbeiterbindung einsetzen.

So bereitest du dich auf die Einkommensteuerreform 2027 vor

Auch wenn das Gesetz noch im parlamentarischen Verfahren steckt, kannst du die wichtigsten Weichen bereits stellen. Diese Schritte helfen dir dabei:

  1. Status verfolgen: Beobachte die Beratungen im Finanzausschuss und die Abstimmung im Bundesrat, denn erst dann stehen die Beträge fest.
  2. Gewinnprognose erstellen: Schätze als Unternehmer deine Gewinne für 2027 und 2028 und prüfe, ob du in die Zone ab 250.000 Euro (Zusammenveranlagung 500.000 Euro) gerätst.
  3. Zahlungszeitpunkte prüfen: Kläre mit deiner Steuerberatung, ob sich das Vorziehen von Einnahmen ins Jahr 2026 oder das Verschieben von Ausgaben lohnt.
  4. Rechtsform durchrechnen: Vergleiche die Belastung als Personenunternehmen mit einer GmbH, der Thesaurierungsbegünstigung und dem Optionsmodell.
  5. Personalbudget anpassen: Kalkuliere die höhere Minijob-Pauschsteuer und den steigenden Mindestlohn in die Lohnplanung 2027 ein.
  6. Nachfolge mitdenken: Steht eine Übergabe an, beziehe die neuen Steuersätze in deine Planung ein.

Gerade der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Wer in den nächsten Jahren eine Unternehmensnachfolge plant, sollte Veräußerungsgewinne, Rechtsform und Zeitpunkt gemeinsam betrachten, weil sich die Steuerlast je nach Jahr deutlich unterscheiden kann.

Zeitplan der Einkommensteuerreform 2027

Damit die neuen Werte zum 1. Januar 2027 in der Lohnabrechnung ankommen, muss das Verfahren zügig laufen. Der bisherige und geplante Ablauf im Überblick:

  • 2. Juli 2026: Der Koalitionsausschuss einigt sich auf die Eckpunkte der Einkommensteuerreform 2027.
  • 2. September 2026: Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf.
  • 8. Oktober 2026: Erste Lesung im Bundestag, danach Beratung im Finanzausschuss.
  • Bis Jahresende: Abschließende Abstimmung im Bundestag und Zustimmung des Bundesrats, damit das Gesetz rechtzeitig verkündet werden kann.

Die beiden letzten Termine sind Planung, kein Beschluss. Verzögert sich das Verfahren, könnten Arbeitgeber die neuen Lohnsteuerwerte erst später umsetzen. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer bekommst du dann spätestens über die Steuererklärung zurück.

Kritik und offene Punkte im Gesetzgebungsverfahren

Die Einkommensteuerreform 2027 ist politisch umstritten, und das spiegelt sich in den Stellungnahmen der Verbände. Die DIHK fordert eine weitergehende Anpassung der Tarifeckwerte an die Inflation und lehnt zusätzliche Belastungen von Personenunternehmen sowie die höhere Minijob-Pauschsteuer ab. Der Handelsverband HDE kritisiert, dass höhere Spitzensätze den mittelständischen Handel treffen.

Auch der Bund der Steuerzahler bemängelt, dass die kalte Progression weitgehend nicht ausgeglichen werde. Das IW mahnt, die Politik müsse die Besteuerung privater Einkommen und unternehmerischer Gewinne klarer trennen. Viele Ökonomen sehen in der Einkommensteuerreform 2027 daher eher eine Umverteilung innerhalb des Systems als eine echte strukturelle Steuerreform.

Offen sind einige Detailfragen, die du im Blick behalten solltest:

  • Minijobs in Privathaushalten: Ob die höhere Pauschsteuer auch für Haushaltshilfen gilt, ist noch nicht abschließend geklärt.
  • Bundesrat: Die Länder tragen einen Teil der Steuerausfälle und könnten Änderungen verlangen.
  • Weitere Subventionskürzungen: Die Bundesregierung kündigt den Abbau von Steuervergünstigungen an, nennt aber nicht alle Einzelmaßnahmen.

Für die Planung bedeutet das: Rechne mit den Werten des Regierungsentwurfs, halte aber Spielraum für Anpassungen bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Fazit: Die Einkommensteuerreform 2027 entlastet breit, belastet aber gezielt

Die Einkommensteuerreform 2027 bringt Familien und Beschäftigten mit kleinen und mittleren Einkommen spürbar mehr Netto, vor allem ab 2028. Wer dagegen als Personenunternehmer hohe Gewinne erzielt, zahlt künftig mehr, während Kapitalgesellschaften über die sinkende Körperschaftsteuer profitieren. Diese Asymmetrie ist der Kern der Debatte.

Für dich als Unternehmer oder Führungskraft heißt das: Nutze die Zeit bis Jahresende, um Gewinnprognose, Rechtsform und Personalbudget zu überprüfen. Die Einkommensteuerreform 2027 ist noch nicht verabschiedet, die Richtung aber klar. Wer früh rechnet, kann Spielräume nutzen, statt im Januar überrascht zu werden.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand des Regierungsentwurfs vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen zu Einkommensteuerreform 2027

Wann tritt die Einkommensteuerreform 2027 in Kraft?

Nach dem Regierungsentwurf sollen die ersten Maßnahmen zum 1. Januar 2027 gelten, die volle Wirkung entfaltet die Reform ab 2028. Vorher müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 8. Oktober 2026 angesetzt, anschließend berät der Finanzausschuss. Einzelne Beträge können sich bis dahin noch ändern.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027 und 2028?

Der Grundfreibetrag soll von 12.348 Euro im Jahr 2026 auf 12.564 Euro im Jahr 2027 steigen. Im Jahr 2028 sind 12.900 Euro geplant. Bis zu dieser Grenze bleibt dein zu versteuerndes Einkommen steuerfrei. Bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag, sodass für Paare entsprechend höhere Freibeträge gelten.

Wer zahlt nach der Reform mehr Steuern?

Mehr zahlen vor allem Steuerpflichtige mit sehr hohen Einkommen. Der Reichensteuersatz von 45 Prozent soll schon ab 250.000 Euro greifen, ab 280.000 Euro gilt ein neuer Satz von 47 Prozent. Laut IW stammen rund zwei Drittel der Mehreinnahmen aus unternehmerischen Einkünften. Zudem steigen die Minijob-Pauschsteuer und sinkt die Förderung für Handwerkerleistungen.

Was ändert sich für Arbeitgeber mit Minijobbern?

Die einheitliche Pauschsteuer für Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Bei 600 Euro Monatsverdienst entstehen so rund 18 Euro Mehrkosten pro Minijobber, die in der Regel der Arbeitgeber trägt. Ob auch Minijobs in Privathaushalten betroffen sind, ist noch offen. Plane die Mehrkosten frühzeitig im Personalbudget für 2027 ein.

Warum kritisieren Ökonomen die Reform?

Das Institut der deutschen Wirtschaft bemängelt, dass die Reform die kalte Progression nicht vollständig ausgleicht. Ein voller Ausgleich für 2026 und 2027 hätte rund 15 Milliarden Euro gekostet. Zudem treffe die höhere Reichensteuer vor allem Personenunternehmen, während Kapitalgesellschaften von der sinkenden Körperschaftsteuer profitieren. Verbände fordern deshalb Nachbesserungen.

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