Kurzarbeitergeld ist 2026 wieder eines der wichtigsten Kriseninstrumente für deutsche Betriebe. Wenn Aufträge wegbrechen, Zölle das Exportgeschäft belasten oder Material fehlt, kannst du die Arbeitszeit senken, ohne Fachkräfte zu entlassen. Die Bundesagentur für Arbeit ersetzt deinen Beschäftigten dann einen Teil des ausgefallenen Nettolohns.
Für das laufende Jahr gilt eine Sonderregel: Betriebe können die Leistung bis zum 31. Dezember 2026 für maximal 24 statt der regulären 12 Monate beziehen. Danach greift wieder die gesetzliche Frist. Wer jetzt in Kurzarbeit ist oder sie plant, muss die Zeitachse deshalb genau im Blick behalten.
In diesem Beitrag erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, wie hoch die Leistung ausfällt, welche Kosten bei dir bleiben und wie du den Antrag Schritt für Schritt richtig stellst.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die einen vorübergehenden, erheblichen Arbeitsausfall abfedert. Die Agentur für Arbeit zahlt Beschäftigten 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Der Arbeitgeber zeigt den Ausfall an, rechnet die Leistung mit dem Lohn ab und lässt sie sich erstatten.
Rechtlich ist das Instrument im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. Neben dem klassischen, konjunkturellen Kurzarbeitergeld gibt es Sonderformen: das Saison-Kurzarbeitergeld für witterungsabhängige Branchen wie den Bau und das Transferkurzarbeitergeld bei dauerhaftem Personalabbau. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die konjunkturelle Variante, die für die meisten Unternehmen relevant ist.
Der Grundgedanke ist einfach: Statt Personal zu entlassen und später mühsam neu zu rekrutieren, hältst du eingearbeitete Teams im Betrieb. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt einen Teil der Lohnkosten, solange die Delle vorübergehend ist.

Kurzarbeitergeld 2026: Was aktuell gilt
Die Bundesregierung hat die Sonderregel zur Bezugsdauer Ende 2025 erneut verlängert. Grundlage ist die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Das Bundeskabinett begründete den Schritt laut Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums mit anhaltenden handels- und geopolitischen Risiken.
Wie verbreitet Kurzarbeit derzeit ist, zeigen die Daten der Bundesagentur für Arbeit. Im Juli 2026 erhielten nach vorläufigen, hochgerechneten Zahlen rund 118.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Das waren etwa 69.000 weniger als ein Jahr zuvor. Vom 1. bis 24. September 2026 zeigten Betriebe für weitere 18.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit an.
Die Zahlen liegen weit unter den Werten der Corona-Jahre, doch der Arbeitsmarkt bleibt angespannt. Die Bundesagentur meldete für September 2026 knapp 2,99 Millionen Arbeitslose und eine Quote von 6,4 Prozent. Wie sich die Lage nach Branchen verteilt, liest du in unserer Analyse zum Arbeitsmarkt im Herbst 2026.
Für Betriebe im Baugewerbe und in anderen witterungsabhängigen Branchen gelten in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März eigene Regeln. Dort tritt das Saison-Kurzarbeitergeld an die Stelle der konjunkturellen Variante. Prüfe deshalb vor der Anzeige, welche Form für deinen Betrieb überhaupt infrage kommt.
Bezugsdauer bis Ende 2026
Die Bezugsdauer beginnt mit dem ersten Kalendermonat, für den die Agentur Kurzarbeitergeld zahlt. Regulär endet sie nach zwölf Monaten, bis Ende 2026 erst nach 24 Monaten. Unterbrichst du die Kurzarbeit für mindestens drei zusammenhängende Monate, beginnt anschließend eine neue Bezugsdauer. Kürzere Pausen verlängern den laufenden Zeitraum entsprechend.
Was ab Januar 2027 gilt
Die Verordnung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder die gesetzliche Höchstdauer von zwölf Monaten. Restmonate aus der Sonderregel kannst du laut Techniker Krankenkasse nicht ins neue Jahr übertragen.
Für Betriebe, die schon länger als ein Jahr in Kurzarbeit sind, bedeutet das ein hartes Ende zum Jahreswechsel. Eine weitere Verlängerung ist bislang nicht beschlossen. Plane daher jetzt, wie es ab Januar weitergeht, statt auf eine politische Lösung in letzter Minute zu setzen.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Die Agentur für Arbeit prüft sowohl betriebliche als auch persönliche Voraussetzungen. Fehlt eine davon, gibt es kein Geld oder die Agentur fordert bereits gezahlte Beträge später zurück. Gehe die folgenden Punkte deshalb sorgfältig durch, bevor du die Anzeige stellst.
Erheblicher Arbeitsausfall
Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen. Typische Auslöser sind ein Auftragsrückgang, fehlende Vorprodukte oder Lieferengpässe, aber auch Hochwasser oder behördliche Anordnungen. Der Ausfall muss vorübergehend sein. Ist absehbar, dass die Arbeit dauerhaft wegfällt, passt Kurzarbeit nicht.
Außerdem muss der Ausfall unvermeidbar sein. Bevor die Agentur zahlt, musst du Überstunden und Arbeitszeitguthaben abbauen, Versetzungen in andere Abteilungen prüfen und vorhandenen Resturlaub vorrangig gewähren. Branchenübliche oder saisonale Schwankungen gelten nicht als erheblicher Arbeitsausfall.
Die Drittel-Regel
Mindestens ein Drittel der im Betrieb Beschäftigten muss im jeweiligen Kalendermonat einen Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Diese sogenannte Drittel-Regel prüft die Agentur Monat für Monat. Du kannst Kurzarbeit auch auf einzelne Betriebsabteilungen beschränken, dann bezieht sich das Quorum auf diese Abteilung.
Betriebliche und persönliche Voraussetzungen
Im Betrieb muss mindestens eine Person beschäftigt sein. Kurzarbeit darfst du nicht einseitig anordnen: Du brauchst eine arbeitsrechtliche Grundlage im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einer Vereinbarung mit den einzelnen Beschäftigten. Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht.
Persönlich anspruchsberechtigt sind Beschäftigte in einem ungekündigten, versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Keinen Anspruch haben unter anderem:
- Minijobber, weil sie nicht in der Arbeitslosenversicherung versichert sind,
- Beschäftigte ab dem Ausspruch einer Kündigung oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags,
- Beschäftigte von Zeitarbeitsunternehmen,
- Werkstudierende, deren Schwerpunkt auf dem Studium liegt,
- Schwangere im Beschäftigungsverbot, die stattdessen Mutterschutzlohn erhalten.
Höhe: So viel Kurzarbeitergeld bekommen Beschäftigte
Die Höhe richtet sich nach der Nettoentgeltdifferenz. Die Agentur vergleicht das pauschalierte Nettoentgelt aus dem Lohn ohne Arbeitsausfall (Soll-Entgelt) mit dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem tatsächlich gezahlten Lohn (Ist-Entgelt). Davon erhalten Beschäftigte ohne Kinder 60 Prozent, Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt die Logik: Liegt das pauschalierte Netto ohne Kurzarbeit bei 2.500 Euro und mit Kurzarbeit bei 1.500 Euro, beträgt die Differenz 1.000 Euro. Kinderlose Beschäftigte erhalten dann 600 Euro, Eltern 670 Euro. In der Praxis berechnet deine Lohnsoftware die Werte anhand der amtlichen Tabellen der Bundesagentur.
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Deine Beschäftigten müssen deshalb in der Regel eine Steuererklärung abgeben und mit Nachzahlungen rechnen. Weise sie frühzeitig darauf hin, damit der Steuerbescheid im Folgejahr niemanden überrascht.
Viele Tarifverträge sehen vor, dass Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken. Solche Zuschüsse sind freiwillig oder tariflich geregelt und werden nicht von der Agentur erstattet. Kläre mit deinem Lohnbüro, wie sie steuer- und beitragsrechtlich zu behandeln sind.
Was Kurzarbeit den Arbeitgeber kostet
Kurzarbeit senkt deine Personalkosten deutlich, aber nicht auf null. Für die tatsächlich geleisteten Stunden zahlst du den regulären Lohn samt Sozialabgaben. Für die ausgefallenen Stunden fallen weiter Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an, die du allein trägst.
Bemessungsgrundlage für diese Beiträge sind 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Soll- und Ist-Entgelt. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen für die Ausfallstunden. Anders als in der Corona-Zeit erstattet die Agentur diese Sozialversicherungsbeiträge nicht. Rechne sie deshalb von Anfang an in deine Kalkulation ein.
Hinzu kommt ein Liquiditätseffekt: Du zahlst das Kurzarbeitergeld mit der Lohnabrechnung aus und bekommst es erst nach dem Leistungsantrag erstattet. Je nach Bearbeitungszeit überbrückst du so mehrere Wochen. Eine rollierende Liquiditätsplanung hilft dir, diese Vorfinanzierung sauber abzubilden.
- Volle Kosten: Lohn und Sozialabgaben für geleistete Arbeitsstunden.
- Remanenzkosten: Sozialversicherungsbeiträge auf 80 Prozent des ausgefallenen Entgelts, ohne Arbeitslosenversicherung.
- Weiterlaufende Kosten: Urlaubsansprüche, betriebliche Altersversorgung und tarifliche Aufstockungen.
- Vorfinanzierung: Auszahlung des Kurzarbeitergelds vor der Erstattung durch die Agentur.
Kurzarbeitergeld beantragen: Schritt für Schritt
Das Verfahren besteht aus zwei Stufen: der Anzeige des Arbeitsausfalls und dem monatlichen Leistungsantrag. Fristen spielen dabei eine zentrale Rolle, denn Versäumnisse lassen sich kaum heilen. So gehst du vor:
- Arbeitsausfall prüfen: Dokumentiere Ursache, Umfang und voraussichtliche Dauer. Baue zuvor Überstunden und Resturlaub ab und prüfe Versetzungen.
- Arbeitsrechtliche Grundlage schaffen: Vereinbare Kurzarbeit per Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat, über den Tarifvertrag oder schriftlich mit allen betroffenen Beschäftigten.
- Arbeitsausfall anzeigen: Die Anzeige muss in dem Monat bei der Agentur für Arbeit am Betriebssitz eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Das geht schriftlich oder digital über die eServices der Bundesagentur.
- Bescheid abwarten: Die Agentur prüft die Anzeige und teilt dir per Anerkennungsbescheid mit, ob die Voraussetzungen grundsätzlich vorliegen.
- Arbeitszeiten erfassen: Halte für jede Person die tägliche Soll- und Ist-Arbeitszeit fest. Ohne diese Nachweise riskierst du Rückforderungen.
- Abrechnen und auszahlen: Berechne das Kurzarbeitergeld mit der monatlichen Lohnabrechnung und zahle es an deine Beschäftigten aus.
- Leistungsantrag stellen: Reiche Antrag und Abrechnungsliste innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des jeweiligen Kalendermonats ein. Danach erlischt der Anspruch für diesen Monat.
Alle Formulare und Hinweise zur Berechnung stellt die Bundesagentur in ihren Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld bereit. Arbeitest du mit einer zertifizierten Lohnsoftware, kannst du Antrag und Abrechnungsliste auch über das elektronische KEA-Verfahren direkt aus der Entgeltabrechnung übermitteln.
Der Arbeitsausfall darf übrigens bis zu 100 Prozent betragen. Bei dieser sogenannten Kurzarbeit Null ruht die Arbeit vollständig, und Kurzarbeitergeld ersetzt den Lohn anteilig für die gesamte Arbeitszeit. Die Voraussetzungen und Fristen bleiben dieselben.
Nach dem Ende der Kurzarbeit folgt in der Regel eine Abschlussprüfung. Die Agentur gleicht dann Arbeitszeitnachweise, Lohnunterlagen und Abrechnungen ab. Bis dahin gelten die Zahlungen als vorläufig.
Fehler vermeiden und Kurzarbeit strategisch nutzen
Typische Fehler beim Kurzarbeitergeld
Die meisten Probleme entstehen nicht bei der Anzeige, sondern Monate später in der Abschlussprüfung. Dann fordert die Agentur Kurzarbeitergeld zurück, das du längst an deine Beschäftigten ausgezahlt hast. Die folgenden Fehler kommen in der Praxis besonders häufig vor:
- Verspätete Anzeige: Geht sie erst im Folgemonat ein, zahlt die Agentur frühestens ab diesem Monat.
- Lückenhafte Zeiterfassung: Ohne tägliche Arbeitszeitnachweise lässt sich der Ausfall nicht belegen.
- Nicht abgebaute Guthaben: Bestehende Überstunden oder Resturlaub machen den Ausfall vermeidbar.
- Gekündigte Beschäftigte: Ab Ausspruch der Kündigung entfällt deren persönlicher Anspruch.
- Verpasste Ausschlussfrist: Kommt der Leistungsantrag zu spät, ist der Monat verloren.
Auch strategisch kann Kurzarbeit schiefgehen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks kritisiert die verlängerte Bezugsdauer, weil sie aus seiner Sicht Stellenabbau verdeckt und die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung belastet. Wenn dein Geschäftsmodell strukturell unter Druck steht, verschiebt Kurzarbeit das Problem nur.
Wie schnell aus einer Durststrecke eine Existenzkrise werden kann, zeigt die Entwicklung der Firmeninsolvenzen 2026. Kurzarbeit ersetzt keine Sanierung. Sie verschafft dir Zeit, die du für Restrukturierung, neue Märkte oder Kostensenkungen nutzen solltest.
Weiterbildung und Exit-Plan
Das Bundesarbeitsministerium betont ausdrücklich, dass Betriebe die frei werdende Arbeitszeit für Weiterbildung nutzen können. Das ist mehr als ein frommer Wunsch. Wer in der Flaute Schweißer, Programmiererinnen oder Vertriebsteams qualifiziert, startet stärker in den nächsten Aufschwung als die Konkurrenz.
Lege dafür einen konkreten Plan fest: Welche Kompetenzen fehlen in zwei Jahren, welche Beschäftigten haben Kapazität, welche Förderprogramme der Arbeitsagentur passen? Sprich deinen Arbeitgeber-Service vor Ort an. Er kennt die aktuellen Fördermöglichkeiten und kann sie mit der Kurzarbeit abstimmen.
Genauso wichtig ist ein Exit-Plan. Definiere Kennzahlen wie Auftragseingang, Auslastung oder Umsatz, ab denen du die Kurzarbeit stufenweise beendest. Lege außerdem fest, was passiert, wenn die Erholung ausbleibt und die Bezugsdauer zum Jahresende 2026 ausläuft.
- Szenario Erholung: Kurzarbeit Abteilung für Abteilung zurückfahren und Arbeitszeitkonten wieder aufbauen.
- Szenario Seitwärts: Kosten, Sortiment und Standorte überprüfen, bevor die Zwölf-Monats-Grenze ab 2027 greift.
- Szenario Abschwung: Frühzeitig Restrukturierung prüfen und gegebenenfalls über Transferlösungen sprechen.
Rechne außerdem durch, was ein Ende der Kurzarbeit für deine Personalkosten bedeutet. Wenn das Kurzarbeitergeld wegfällt, steigen die Lohnkosten sofort wieder auf volles Niveau, oft bevor die Umsätze nachziehen. Wer diesen Sprung früh simuliert, vermeidet einen Liquiditätsengpass im Moment der Erholung.
Binde deine Beschäftigten offen ein. Kurzarbeit verunsichert, und gerade gefragte Fachkräfte nutzen unklare Phasen für einen Wechsel. Regelmäßige Updates zur Auftragslage und zum Fahrplan halten Vertrauen und Leistungsträger im Unternehmen.
Fazit: Kurzarbeitergeld ist eine Brücke, keine Dauerlösung
Kurzarbeitergeld bleibt 2026 ein wirksames Werkzeug, um vorübergehende Auftragseinbrüche ohne Entlassungen zu überstehen. Die verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten gibt dir bis Jahresende zusätzlichen Spielraum. Ab Januar 2027 gilt wieder die Zwölf-Monats-Grenze, sofern die Politik nicht erneut nachsteuert.
Entscheidend sind saubere Vorbereitung und konsequente Fristenkontrolle: Anzeige im richtigen Monat, lückenlose Zeiterfassung, Leistungsantrag binnen drei Monaten. Rechne die verbleibenden Sozialabgaben und die Vorfinanzierung ehrlich in deine Planung ein und nutze die gewonnene Zeit für Weiterbildung und strategische Weichenstellungen.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Klär Einzelfragen mit deiner Agentur für Arbeit, deinem Steuerberater oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Häufige Fragen zu Kurzarbeitergeld
Wie lange wird Kurzarbeitergeld 2026 gezahlt?
Bis zum 31. Dezember 2026 können Betriebe Kurzarbeitergeld für maximal 24 Monate beziehen. Grundlage ist die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer, die seit dem 1. Januar 2026 gilt. Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder die gesetzliche Höchstdauer von zwölf Monaten. Nicht ausgeschöpfte Restmonate lassen sich nicht ins neue Jahr übertragen.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Beschäftigte ohne Kinder erhalten 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz, Beschäftigte mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Die Differenz ergibt sich aus dem pauschalierten Nettoentgelt ohne Arbeitsausfall und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem tatsächlich gezahlten Lohn. Die Leistung ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt bei der Einkommensteuer.
Wann muss ich Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigen?
Die Anzeige muss in dem Kalendermonat bei der Agentur für Arbeit am Betriebssitz eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Geht sie später ein, zahlt die Agentur frühestens ab dem Monat des Eingangs. Den eigentlichen Leistungsantrag stellst du danach monatlich, jeweils innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des betreffenden Kalendermonats.
Wer trägt bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge?
Für die ausgefallenen Arbeitsstunden trägt der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein. Bemessungsgrundlage sind 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Soll- und Ist-Entgelt. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen für die Ausfallstunden nicht an. Eine Erstattung durch die Agentur wie in der Corona-Zeit gibt es derzeit nicht.
Wer hat keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Keinen Anspruch haben Minijobber, weil sie nicht arbeitslosenversichert sind, sowie Beschäftigte ab dem Ausspruch einer Kündigung oder nach einem Aufhebungsvertrag. Ausgeschlossen sind außerdem Beschäftigte von Zeitarbeitsunternehmen, Werkstudierende mit Schwerpunkt Studium und Schwangere im Beschäftigungsverbot, die stattdessen Mutterschutzlohn erhalten. Persönlich setzt der Anspruch ein ungekündigtes, versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis voraus.